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Spenden & Sponsoring

Spenden und Sponsoring im Verein: Das sind die Unterschiede 

Sponsoring oder Spende? Schnell können Vereinsmitglieder bei diesen beiden Begriffen durcheinander kommen. Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen einer Spende und Sponsoring zu kennen. Beide Zuwendungen ermöglichen es Organisationen, zusätzliche Einnahmen zu akquirieren. Doch um Ärger mit dem Finanzamt oder Steuerberater zu vermeiden, gibt es bei Steuern und Buchung der Leistungen einiges zu beachten. Ob Sponsoring oder Spenden für den Verein: Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen.

Spenden & Sponsoring

Sponsoring: Ein Thema für (fast) jeden Verein


Sponsoring in Kombination mit Vereinen ist vor allem im Bereich des Sports ein Thema: Große Fußballvereine etwa nehmen riesige Summen Geld über Verträge mit Sponsoren ein. Doch auch für kleinere Verbände lohnt es sich, über Sponsoring einmal genauer nachzudenken: Denn die damit erzielten Einnahmen können eine wichtige finanzielle Stütze bei der Vereinsarbeit sein. Dabei ist es wichtig, Zuwendungen durch Sponsoren durch jene von Spendern klar abzugrenzen.

Beim Sponsoring im Verein handelt es sich um eine vertraglich festgelegte Geschäftsbeziehung zwischen zwei Partnern: dem Verein sowie dem Sponsor. Ein Sponsor unterstützt einen Verband in der Regel finanziell. Doch auch Sachleistungen, wie Eintrittskarten oder die kostenfreie Benutzung von Vereinsgebäuden, sind möglich. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verein, für die Leistungen des Unternehmens oder der Person, die ihn sponsort, eine Gegenleistung zu erbringen. Häufig sind das Werbemaßnahmen, wie die Darstellung von Namen und Logo des Sponsors auf der Vereinskleidung oder in Vereinsmedien.

Es gibt verschiedene Formen des Sponsorings von Vereinen:

  • Haupt-Sponsoren erhalten zumeist umfangreiche Werbepakete, genießen große Aufmerksamkeit im Verein und arbeiten in der Regel langfristig mit der Organisation zusammen.

  • Co-Sponsoren zahlen weniger Geld für Vertragsleistungen und ordnen sich dem Haupt-Sponsor – beispielsweise bei Veranstaltungen – unter.

  • Side-Sponsoren schließen mit dem Verein einen Vertrag für ein sehr kleines Sponsoring-Paket, etwa über ein Plakat als Werbefläche oder eine Anzeige in der Mitgliederzeitung.

  • Titel-Sponsoren „leihen“ Veranstaltungen oder Vereinsmannschaften ihren Namen.


Tipp:  Um Sponsoren für den Verein zu finden und zu halten: Bevor Sie sich auf die Suche nach geeigneten Unternehmen oder Privatpersonen als Sponsoren für Ihren Verein begeben, erstellen Sie ein schlüssiges Konzept. Darin sollten genaue Ideen enthalten sein, die individuell auf den Sponsor zugeschnitten sind, und Ihren Verband sowie seine Leistungen repräsentieren. Die Geschäftsbeziehung zum Sponsor muss auch nach außen glaubwürdig sein und sollte die gleichen Ziele verfolgen. Nutzen Sie zudem eine Datenbank mit Kontaktdaten Ihrer Sponsoren und legen Sie unter Ihren Mitgliedern einen direkten Ansprechpartner für jeden Förderer fest. Vergessen Sie dabei nicht, den Kontakt zu Ihren Sponsoren regelmäßig zu pflegen, um diese auch langfristig an den Verein zu binden.

Nicht mit Sponsoring zu verwechseln: Spenden für Vereine


Anders als es beim Sponsoring oder bei Fördermitteln der Fall ist, sind bei einer Spende an den Verein keine wirtschaftlichen Gegenleistungen zu erbringen. Spendet eine Privatperson oder eine Institution an einen Verein, so geschieht dies immer uneigennützig sowie freiwillig. Eine vertragliche Vereinbarung wie beim Sponsoring gibt es nicht. Für ihre Zuwendungen erhalten Spender einen Spendennachweis: Diesen können Sie von der Steuer absetzen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Vereine, Spenden zu erhalten:

  • Sehr häufig überreichen Mitglieder des Vereins oder Personen, die den Verband unterstützen wollen, Geld- oder Sachspenden.

  • Erbschaftsspenden sind mittlerweile sehr gebräuchlich: Hier legen Mitglieder oder dem Verband nahestehende Personen testamentarisch fest, dass sie einen Teil oder die gesamte Summe ihres Vermögens nach dem Tod einem bestimmten Verein vermachen. In diesem Zusammenhang bekommt auch das Thema Erbschaftsmarketing beziehungsweise Erbschaftsfundraising für Vereine eine immer größere Bedeutung. Doch gibt es bei Erbschaften an Vereine einiges in Bezug auf Finanzamt und Steuer zu bedenken.

  • Ein ebenso sensibles Thema sind Trauerspenden. Der Verein arbeitet hier in der Regel mit lokalen Bestattern zusammen. Kommt es zu einem Trauerfall, können Hinterbliebene anstatt Kränze und Blumen Geld an einen Verein spenden.

  • Aktuell im Trend: Sogenannte Wohnzimmerspenden gibt es in den USA schon seit längerem. Hier kommen Menschen in ihrem Zuhause vor den Bildschirmen zusammen, um Spenden für ein gemeinsames Interesse oder einen Verein aufzubringen.

  • Weihnachten ist die Zeit der Spenden: Weihnachtswerbung, zum Beispiel in Form eines positiv auffallenden Spendenbriefes, ist für Vereine eine gute Möglichkeit, Sponsoringeinnahmen zu erschließen.

  • Die Vereinswebsite, Social Media, Spendenportale oder Spendenvideos sind gut geeignete Instrumente des Online-Fundraisings. Vereine gelangen somit auf digitalem Wege zu finanzieller Unterstützung oder nötigen Sachmitteln.

  • Gemeinnützige Verbände können außerdem vom Bußgeldmarketing profitieren und Strafgelder als Spenden erhalten, wenn sie sich vorab in eine Bußgeldliste eintragen lassen.


Gibt es Unterschiede für gemeinnützige Vereine?


Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen gemeinnützige Vereine Gewinne erzielen – doch darf dies nicht der Hauptzweck der Organisation sein. Einnahmen – etwa Spenden oder aus Sponsorenverträgen – sind zudem für den jeweiligen Vereinszweck zu verwenden. Auf keinen Fall darf ein gemeinnütziger Verein Gewinne an seine Mitglieder auszahlen. Bei Erbschaften und Schenkungen sind gemeinnützige Verbände sowohl von der Erbschafts- als auch von der Schenkungssteuer befreit.

Sponsoring von Vereinen: Das sind die Vor- und Nachteile 


Sponsoring bietet Vereinen die Möglichkeit, ihre Ziele mithilfe zusätzlicher finanzieller Unterstützung zu erreichen. Verträge mit Sponsoren sind zumeist gut planbar und sichern oftmals langfristig die Finanzierung bestimmter Vereinsvorhaben. Zudem können Vereine Sponsoring flexibel einsetzen und auch nur für einzelne Veranstaltungen oder Projekte Partner suchen. Weitere Vorteile von Sponsoring: Auch kleinen Vereinen kann es mit etwas Geschick gelingen, hohe Summen zu akquirieren – und das ganz ohne eigenes finanzielles Risiko.

Doch bei der Wahl der Sponsoren ist Vorsicht geboten: Werte und Inhalte sollten gut zum Verein passen, um die Kooperation auch gegenüber der Gesellschaft gut vertreten zu können. Auch lohnt ein genauer Blick auf das Image des Sponsors: Ist beispielsweise das Ansehen eines Unternehmens – aus welchen Gründen auch immer – negativ besetzt, kann das die Reputation des Verbands nachhaltig schädigen. Zudem ist mit jedem einzelnen Sponsor ein wasserdichter Vertrag abzuschließen.

Tipp:  Der Sponsoring-Vertrag beschließt die Partnerschaft mit Ihrem Sponsor und enthält unter anderem Informationen und Hinweise zu Leistungen, Gegenleistungen, Werberechten, Vertraulichkeit sowie Haftungsausschluss. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden ist es wichtig, den Vertrag rechtssicher zu gestalten.

Sponsoring und Steuern: Vereinseinahmen sind abgabepflichtig


Erzielt ein Verein Sponsoringeinnahmen, zählen diese zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und sind im Grundsatz zunächst steuerpflichtig (§ 64 AO). Die erzielten Gewinne fallen unter die Umsatz- und Körperschaftssteuer. Unterschiede gibt es zwischen gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Vereinen: Bei gemeinnützigen Organisationen liegt die Umsatzfreigrenze bei 45.000 Euro. Erzielt ein Verein Einnahmen, die diese Grenze überschreiten, müssen die Zuwendungen versteuert werden. Die Buchung erfolgt dann entweder im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder der Vermögensverwaltung.

Nicht-gemeinnützige Verbände profitieren nicht von diesen steuerlichen Privilegien. Allerdings sind auch hier nicht alle Gewinne zwingend steuerpflichtig: Einnahmen im ideellen Bereich – beispielsweise Mitgliedsbeiträge – dienen dem Erreichen von Vereinszwecken und sind steuerfrei. Anders ist es bei Einkünften aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Auf Ticketverkäufe, den Verkauf von Nahrungsmitteln auf Veranstaltungen und ähnlichem sind Steuern zu entrichten.

Gut zu wissen: Sogenannte „Barter Deals“ fallen ebenfalls unter die Körperschaftssteuer. Bei Bartergeschäften handelt es sich um einen Leistungsaustausch, ohne dass ein Geldfluss stattfindet. Beispiele hierfür sind Produkte, Dienstleistungen oder Werbeflächen, welche Vereine und ihre Sponsoring-Partner miteinander tauschen. Vorteil für Unternehmen und andere Sponsoren: Ihre finanziellen Ausgaben sind deutlich geringer.

Für Werbeleistungen, die unter den Begriff Sponsoring fallen, ist es gemeinnützigen Vereinen nicht erlaubt, eine Zuwendungsbestätigung an die Sponsoren auszustellen – unabhängig davon, ob es sich um finanzielle Zuwendungen, Dienst- oder Sachleistungen handelt. Auch dürfen Vereine für Sponsoring-Leistungen keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Spenden fallen in den Buchungsbereich der Vermögensverwaltung und somit in den ideellen Sektor – eine Zahlung und Erklärung der Körperschaftssteuer ist hier nicht notwendig.

Großer Beliebtheit erfreuen sich Sponsoring-Pakete, in denen der Verein verschiedene attraktive Leistungen für seine Sponsoren kombiniert. Doch Vorsicht: Dabei können unterschiedliche Umsatzsteuersätze anfallen. Ein Beispiel:

Ihr Golfclub bietet zum Nettopreis von 1.500 Euro folgendes Sponsoring-Paket an:

  • sechs VIP-Eintrittskarten für ein hochklassig besetztes Golfturnier

  • inklusive: First-Class-Menü mit allen Getränken

  • persönliche Begrüßung durch den prominenten Moderator

  • das Logo des Sponsors erscheint auf der Webseite

  • eine Werbeanzeige des Sponsors wird im Programmheft abgedruckt


Die im Sponsoring-Paket enthaltenen Werbeleistungen sowie die Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste zählen aus Sicht des Vereins zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der Verein muss auf diese Einnahmen die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent berechnen. Die Erlöse aus dem Eintrittskartenverkauf gehören hingegen zum Zweckbetrieb, auf sie entfallen nur 7 Prozent Umsatzsteuer. Der Sponsor wiederum kann seine Kosten für das Sponsoring als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Tipp:  Um Ärger zu vermeiden, wenden Sie sich bei offenen Fragen an das für Ihren Verein zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater. Diese Anlaufstellen können Ihnen Antworten zur korrekten Buchung und Besteuerung von Sponsoring-Maßnahmen geben.

Fazit: Finanziell gut aufgestellt dank Sponsoring und Spenden


Sponsoring bietet Vereinen eine gute Möglichkeit, ihre finanzielle Situation aufzubessern und gesteckte Ziele zu erreichen. Der Sponsor – ein Unternehmen oder eine private Person – zahlt eine vertraglich festgelegte Summe an den Verein. Auch Dienst- und Sachleistungen oder ein Leistungsaustausch ohne Geldfluss ist möglich. Der Verein wiederum verpflichtet sich zu einer Gegenleistung. Diese erfolgt zumeist in Form von Werbemaßnahmen.

Sponsoringeinnahmen sind klar von Spenden zu unterscheiden. Letztere erfolgen, ohne dass der Spender eine Gegenleistung zu erwarten hat. Unterschiede zwischen Spenden und Sponsoring gibt es auch bei Buchungs- und Steuerfragen: Spenden fallen in den Bereich der Vermögensverwaltung und sind von Umsatz- und Körperschaftssteuer befreit. Steuerpflichtig dagegen sind Zuwendungen durch Sponsoring, die einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Sponsoren können ihre Aufwendungen als Betriebsausgabe in der Steuererklärung geltend machen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Sponsoring im Verein



Ist Sponsoring für Vereine steuerpflichtig?


Nicht-gemeinnützige Verbände müssen auf Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Steuern bezahlen. Einkünfte im ideellen Bereich – wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge – sind jedoch steuerfrei. Gemeinnützige Verbände profitieren von einer Umsatzfreigrenze von 45.000 Euro. Zuwendungen, die darüber hinausgehen, sind zu versteuern.

Was gibt es für Vereine beim Sponsoring zu beachten?


Sponsoren erwarten für ihre Zuwendungen eine Gegenleistung – meist in Form von Werbung auf Veranstaltungen, in Vereinsmedien oder auf Sporttrikots. Ein rechtssicherer Vertrag klärt alle Punkte, die das Sponsoring betreffen, und schützt Vereine sowie Sponsoren vor nachträglichen Forderungen.

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