Erbschaftsspenden erreichen einen neuen Höchststand: Doch passen Sie bei der Verwendung auf!
25.05.2022
Immer wieder komme ich auf das Thema Erbschaftsspenden zu sprechen. Und tatsächlich weist der aktuelle Spendenreport aus, dass die Zahl der Erbschaftsspenden inzwischen auf einem Rekordhoch ist. Inzwischen kann sich schon jeder zehnte Deutsche über 60 vorstellen, sein Erbe an einen Verein oder an eine andere gemeinnützige Körperschaft zu spenden. Doch wenn Ihr Verein erbt, kommt es für Sie als Schatzmeister auf ein wichtiges Detail an.
Die Spielregeln
Ich beobachte derzeit den Trend, dass Erblasser nicht mehr einfach so ihr Erbe, oder einen Teil davon, spenden. Immer häufiger machen die Erblasser auch konkrete Vorgaben, wie dieses Erbe zu verwenden ist. Das mag manchem Verein nicht schmecken, doch der Wille des Erblassers darf nicht missachtet werden. So hat es bereits 2017 das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschieden.
Im Klartext: Wenn der Fiskus es verlangt, müssen Sie über die Verwendung des geerbten Vermögens Rechenschaft ablegen. Im entschiedenen Fall muss der Verein das jetzt sogar jährlich tun (Urteil vom 8.9.2017, Az. 3 U 16/17).
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Umfangreiche Wissensdatenbank mit über 150 Fachartikeln
- Monatlich mindestens 4 neue Artikel zu den wichtigsten Vereinsthemen
- Downloadbereich mit über 300 Arbeitshilfen
- Persönliche Expertenberatung – juristisch abgesicherte Antworten auf Ihre individuellen Fragen
- Orts- und zeitunabhängig – Ihr Vereinsportal, wann und wo immer Sie es brauchen
- Ihr exklusives Geschenk – Das Superbuch für Vereinsvorstände
- Ihr persönliches Startpaket für den Schnelleinstieg direkt nach Hause
- 14 Tage gratis testen