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Bußgeldmarketing für Ihren Förderverein: Die 6 wichtigsten Fragen praxisgerecht beantwortet

06.10.2022
Bußgeldmarketing ist bei vielen Fördervereinen ein großes Thema. Warum? Sie erschließen sich damit eine kontinuierliche Einnahmequelle. Damit Sie und Ihr Verein gleich durchstarten können, beantworte ich Ihnen in diesem Beitrag die 6 wichtigsten Fragen. 

Frage 1: Warum sollten Sie Bußgeldmarketing betreiben?

3 gute Gründe sprechen für ein aktives Bemühen um Bußgeld.

  1. Sie erschließen sich damit eine kontinuierliche Einnahmequelle. Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu den zuständigen Sachbearbeitern und den Staatsanwälten sowie Richtern. So erhalten Sie immer wieder eine Zuweisung von Bußgeld, denn die Gerichte schätzen eine zuverlässige Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Vereinen. So können sie die einzelnen Verfahren korrekt abwickeln. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
  2. Bußgelder sind in der Regel nicht an ein spezielles Projekt gebunden. Sie sind verpflichtet, zugewiesene Bußgeld im Rahmen Ihres gemeinnützigen Satzungszwecks zu verwenden. Diese Gelder sind in aller Regel aber nicht an ein spezielles Projekt gebunden. Das bedeutet, dass Sie das Geld z. B. dort einsetzen dürfen, wo es am dringendsten nötig ist. Sie sind in der Mittelverwendung recht flexibel. Ein echter Vorteil, wenn Sie ein Förderprojekt plötzlich stärker unterstützen müssen.
  3. Die Verwaltung von erhaltenem Bußgeld ist nicht sehr aufwendig. Haben Sie keine Angst vor übertriebener Bürokratie, weil Sie mit einer Behörde zusammenarbeiten. Bei der Bußgeldverwaltung handelt es sich vor allem um Routinearbeiten (z. B. standardisierter Brief bei einem Geldeingang), die in den meisten Fällen reibungslos funktionieren.
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