Rückspenden finanzamtssicher handhaben: Klartext für Ihre Bescheinigungen 2023
13.04.2023
Rückspenden sind in jedem gemeinnützigen Verein eine willkommene Sache. Ein Mitglied oder ein vereinsfremder Gönner hat einen Geldanspruch gegen den Verein und verzichtet darauf zugunsten einer Zuwendungsbestätigung. Doch der deutsche Fiskus ist misstrauisch. Er befürchtet, dass hier allzu leicht Missbrauch betrieben werden kann, indem beispielsweise Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, obwohl gar kein Geldanspruch gegen den Verein besteht. Deshalb spielt das Thema Rückspenden stets auch eine große Rolle bei Betriebsprüfungen im Verein. Dieser Beitrag zeigt Ihnen an zahlreichen Praxisbeispielen, wo die Fallen lauern und wie Sie diese vermeiden.
„Rückspende“: Was ist das?
Rückspenden sind Spenden, bei denen jemand auf Geld, das ihm der Verein für eine erbrachte Leistung zahlen müsste, ganz oder teilweise verzichtet. Im Gegenzug möchte der Gönner hierfür eine Spendenbescheinigung erhalten. Ein typischer Fall ist die Handwerkerleistung, auf deren Bezahlung der Handwerker verzichtet.
Beispiel |
Einige Turngeräte des Sportvereins Musterhausen sind beschädigt. Der Vorstand fragt mehrere Betriebe an, um in Erfahrung zu bringen, was die Reparatur kostet. Handwerksbetrieb Maier gibt ein gutes Angebot ab. Für 1.500 Euro plus Mehrwertsteuer würde er die Arbeiten ausführen. Er bekommt den Auftrag. Nach Abschluss der Reparaturen schreibt er die Rechnung über den vereinbarten Betrag in Höhe von 1.785 Euro (1.500 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer). Doch nicht nur das: Auf der Rechnung findet der Vorstand den handschriftlich vom Handwerksmeister eingefügten Zusatz: „Ich verzichte auf die Hälfte des Rechnungsbetrags zugunsten einer Spende. Zuwendungsbestätigung erbeten.“ |
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Umfangreiche Wissensdatenbank mit über 150 Fachartikeln
- Monatlich mindestens 4 neue Artikel zu den wichtigsten Vereinsthemen
- Downloadbereich mit über 300 Arbeitshilfen
- Persönliche Expertenberatung – juristisch abgesicherte Antworten auf Ihre individuellen Fragen
- Orts- und zeitunabhängig – Ihr Vereinsportal, wann und wo immer Sie es brauchen
- Ihr exklusives Geschenk – Das Superbuch für Vereinsvorstände
- Ihr persönliches Startpaket für den Schnelleinstieg direkt nach Hause
- 14 Tage gratis testen