Das sind die Antworten auf die 11 häufigsten Fragen zum Rechenschaftsbericht im Verein
09.04.2021- Der Rechenschaftsbericht als Grundlage der Entlastung
- Frage 1: Rechenschaftsbericht, Finanzbericht, Geschäftsbericht usw. – wie hängt das zusammen?
- Frage 2: Über welchen Zeitraum muss der Rechenschaftsbericht abgegeben werden?
- Frage 3: An welcher Stelle in der Tagesordnung steht der Rechenschaftsbericht?
- Frage 4: Muss der Rechenschaftsbericht schriftlich abgegeben werden?
- Frage 5: Was gehört alles in den Rechenschaftsbericht?
- Frage 6: Können die Mitglieder zusätzlich die Vorlage von Unterlagen verlangen?
- Frage 7: Welche Informationen gehören auch ins Protokoll?
- Frage 8: Muss der Rechenschaftsbericht visualisiert werden und, wenn ja, wie?
- Frage 9: Muss die Präsentation zum Rechenschaftsbericht mit zum Protokoll?
- Frage 11: Müssen oder dürfen wir den Rechenschaftsbericht veröffentlichen?
Der Rechenschaftsbericht als Grundlage der Entlastung
Als Vereinsvorsitzender machen Sie Ihren Job so gut wie möglich. Und in den meisten Fällen ist die Entlastung des Vorstands trotz der weitreichenden Wirkung kein großes Thema in der Mitgliederversammlung. Voraussetzung jeder Entlastung ist aber, dass die Mitglieder über die Arbeit des Vorstands und möglicherweise eintretende Risiken informiert sind. Die Entlastung bezieht sich nur auf solche Tatsachen, die den Mitgliedern aufgrund des Rechenschaftsberichtes bekannt gewesen sind.
Daher ist der Rechenschaftsbericht als Grundlage für die Entlastung für Sie sehr wichtig. Es geht nicht nur darum, einen Tagesordnungspunkt auf der Agenda der Mitgliederversammlung abzuhaken. Vielmehr geht es darum, den Rechenschaftsbericht so einwandfrei zu gestalten und vorzustellen, dass die für Sie persönlich wichtige Entlastung nicht gefährdet ist. Zwölf Fragen werden in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Antworten.
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