Zweckänderung oder nicht? So entscheiden Sie im Zweifelsfall richtig!
28.02.2024
Was will Ihr Verein erreichen? Wofür ist er da? Welche Ziele und Aufgaben hat er sich gesetzt? Das wird als Vereinszweck in der Satzung festgeschrieben. Doch auch Vereine verändern sich und manchmal ändert sich auch der Vereinszweck. Wenn das geschieht, müssen Sie Ihre Satzung anpassen. Für eine solche Zweckänderung aber hat das Bürgerliche Gesetzbuch eine hohe Hürde aufgestellt: Ausnahmslos alle Mitglieder müssen zustimmen. Dies lässt sich einerseits durch eine bestimmte Klausel umgehen. Andererseits ist auch nicht alles, was auf den ersten Blick wie eine Zweckänderung anmutet, auch wirklich eine. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie richtig unterscheiden und was bei Zweckänderungen zu tun ist.
Gesetzliche Vorgaben zum Vereinszweck
Die Satzung ist das Grundgesetz Ihres Vereins. Hier werden die gemeinsamen Spielregeln festgesetzt und natürlich auch das, wofür Ihr Verein steht und wie er seine Ziele umsetzen möchte. Der Vereinszweck ist definiert als große Linie, um derentwillen sich die Mitglieder zusammengeschlossen haben.
Sie möchten den kompletten Inhalt sehen? Dann testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie rund um die Uhr von diesen Vorteilen:
- Persönliche Expertenberatung – Feste Ansprechpartner für Ihre individuellen Fragen
- Stetig wachsende Wissensdatenbank – Über 300 Fachartikel mit monatlich 4 neuen Artikeln
- Downloadbereich mit über 500 Arbeitshilfen – Zeit sparen mit rechtlich abgesicherten Vorlagen und Mustern
- NEU: Mediathek – Kostenloser Zugang zu exklusiven Videos und Webinaren zu relevanten Vereinsthemen
- Ihr persönliches Startpaket inklusive Geschenk – Für den einfachen Schnelleinstieg Zuhause