Zeitnahe Mittelverwendung: Alles zur neuen 100.000-Euro-Grenze
09.02.2026
Gemeinnützige Vereine müssen ihre finanziellen Mittel zeitnah für satzungsgemäße Zwecke verwenden. Das heißt: Spätestens zwei Jahre nach dem Jahr der Vereinnahmung der Gelder müssen diese verwendet oder in zulässige Rücklagen überführt werden. Von dieser Pflicht befreit waren bisher nur Vereine, deren Gesamteinnahmen nicht mehr als 45.000 Euro betrugen. Zum 1. Januar 2026 wurde die Grenze angehoben. Nun gilt eine Grenze von 100.000 Euro. Doch was heißt das konkret? Wie wirkt sich diese Erhöhung in der Praxis aus – auch mit Blick auf die Rücklagen? Dieser Beitrag liefert Ihnen die rechtssicheren Antworten
- Die neue 100.000-Euro-Grenze bedeutet mehr Spielraum für Vereine
- Diese Einnahmen müssen Sie bei der Berechnung der Grenze berücksichtigen
- Aufwandsspenden, Rücklagen & Co: Diese Mittel zählen bei der Berechnung der Grenze nicht mit
- Schwankende Einnahmen: Was passiert, wenn Ihr Vereins einmal über die Grenze rutscht?
- Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Auch bei der Umsatzsteuer gibt es eine 100.000-Euro-Grenze
- Schnellübersicht: Die neuen Regeln zur zeitnahen Mittelverwendung
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