Zahlungen an Vorstand, Mitglieder und ehrenamtliche Helfer: Diese Stolperfallen sollten Sie kennen
09.07.2026
Wenige Themen sorgen im Verein für so viel Verwirrung wie Aufwandsentschädigung und Aufwandsersatz. Dabei prüft gerade hier das Finanzamt besonders streng, und die Gemeinnützigkeit steht schnell auf dem Spiel. Typische Fragen sind: Darf ein ehrenamtlicher Vorstand überhaupt Geld erhalten? Wann ist Aufwendungsersatz zulässig? Was muss die Satzung regeln, damit Zahlungen rechtssicher sind? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
- Das ist der Unterschied zwischen Aufwandsentschädigung und Aufwendungsersatz
- Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Das ist zu beachten
- Sitzungsgelder für den Vorstand: Das sind die Grundsätze
- Zuwendungen an Mitglieder: Das ist erlaubt
- Reise- und Übernachtungskosten: So viel dürfen Sie zahlen
- Arbeitseinsätze von Mitgliedern und Arbeitsleistungen von Dienstleistern
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