Wonach Richter und Staatsanwälte wirklich schauen: So bekommt Ihr Förderverein mehr Bußgelder als andere!
09.06.2022
„Im letzten Jahr ist kein einziges Bußgeld bei uns eingegangen“. So enttäuscht äußerte sich kürzlich die Vorsitzende eines Förderereins aus Baden-Württemberg bei mir am Redaktionstelefon. Sie hatte für ihren Förderverein unter anderem auf das sogenannte Bußgeldmarketing gesetzt. Dazu hatte sich der Förderverein eigens in die beim Gericht geführte Liste von Organisationen gesetzt, die Richter bei der Verteilung der von ihnen verhängten Bußgelder „bedenken“ können. Geht es Ihrem Förderverein auch so? Das können Sie ändern!
Setzen Sie Ihren Verein auf die Bußgeldliste Ihres Amtsgerichts
Eines vorweg: Damit Ihr Förderverein von Bußgeldbescheiden profitiert, die das Gericht vor Ort gegen „Sünder“ verhängt, müssen Sie Ihren Verein auf die Bußgeldliste des am Sitz Ihres Vereins zuständigen Amts- oder Landgerichts eintragen. Fragen Sie dort nach, falls Sie noch nicht eingetragen sind – und präsentieren Sie am besten gleich ein ganz konkretes Projekt, für das Ihr Förderverein Unterstützung leistet – und deshalb gerne Bußgelder zugewiesen haben möchten.
Ein Musteranschreiben für Ihre Eintragung finden Sie hier zum Download.
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