Wie Sie mit einer rechtssicheren Beitragsordnung die Mitgliedsbeiträge klar und eindeutig regeln
14.05.2021Grundlagen des Beitragseinzugs
Es gibt kein Gesetz, das die Erhebung von Vereinsbeiträgen vorschreibt. § 58 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sagt allerdings, dass die Satzung eine Regelung enthalten muss, ob die Mitglieder grundsätzlich zur Beitragszahlung verpflichtet sind. Damit ist die Satzung die entscheidende Ermächtigungsgrundlage für die Beitragsfestsetzung.
§ 58 BGB verpflichtet Sie somit, in die Satzung eine Festlegung aufzunehmen, ob Beiträge erhoben werden
oder nicht und welche Arten von Beiträgen das sind, zum Beispiel Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen oder auch Arbeitsleistungen. Sie können das also nicht allein der Mitgliederversammlung überlassen. Fehlt solch eine Bestimmung in der Satzung, wird der Verein erst gar nicht in das Vereinsregister eingetragen (§ 60 BGB).
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