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Wie Sie in nur 5 Schritten säumige Zahler rechtsicher mahnen und den Geldeingang sicherstellen

10.06.2021
Um Ihre Vereinsaktivitäten zu finanzieren, sind Sie auf pünktlich eingehende Mitgliedsbeiträge angewiesen, das ist klar. Schon aus Haftungsgründen sollten Sie Ihr Mahnwesen nicht vernachlässigen, denn mangelhaftes Beitragsmanagement kann ein Grund für die Mitglieder sein, Ihnen die Entlastung zu verweigern und Sie als Vorstand eventuell sogar persönlich in Regress zu nehmen. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie Sie ein effizientes Mahnwesen organisieren und rechtssicher in Satzung und Beitragsordnung verankern. Sie erfahren, wie Sie säumige Zahler in Verzug setzen, in welchen Schritten Sie bei der Mahnung vorgehen und wie Sie offene Beitragsforderungen notfalls sogar gerichtlich durchsetzen können.

Mahnen in 5 Schritten: Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt

Beitragsrückstände dürfen Sie als Vorstand nicht vernachlässigen. Wie Sie Ihr Mahnwesen im Einzelnen organisieren, entscheiden Sie weitgehend selbst, denn das außergerichtliche Mahnverfahren ist vom Gesetzgeber nicht verbindlich geregelt. Oft enthält aber schon Ihre Satzung oder Beitragsordnung konkrete Vorgaben. Schauen Sie also dort nach und halten Sie sich ggf. daran.

Gängig, aber nicht zwingend erforderlich sind bei Beitragsrückständen drei aufeinanderfolgende Mahnungen bzw. eine Zahlungserinnerung und zwei Mahnungen, bevor ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen wird und unbezahlte Beiträge eventuell sogar gerichtlich eingetrieben werden. Bei der Organisation Ihres Mahnwesens können Sie sich an den folgenden fünf Schritten orientieren, mit denen viele Vereine in der Praxis erfolgreich arbeiten.

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