Wie Sie in nur 5 Schritten säumige Zahler rechtsicher mahnen und den Geldeingang sicherstellen
10.06.2021- Mahnen in 5 Schritten: Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt
- Wann gerät ein Mitglied in Zahlungsverzug?
- Schritt 1: Senden Sie eine freundliche Zahlungserinnerung
- Schritt 2: Haken Sie persönlich nach
- Schritt 3: Schicken Sie eine Mahnung mit Nachfrist
- Schritt 4: Zweite Mahnung mit Androhung der Konsequenzen
- Schritt 5: Forderung gerichtlich durchsetzen
Mahnen in 5 Schritten: Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt
Beitragsrückstände dürfen Sie als Vorstand nicht vernachlässigen. Wie Sie Ihr Mahnwesen im Einzelnen organisieren, entscheiden Sie weitgehend selbst, denn das außergerichtliche Mahnverfahren ist vom Gesetzgeber nicht verbindlich geregelt. Oft enthält aber schon Ihre Satzung oder Beitragsordnung konkrete Vorgaben. Schauen Sie also dort nach und halten Sie sich ggf. daran.
Gängig, aber nicht zwingend erforderlich sind bei Beitragsrückständen drei aufeinanderfolgende Mahnungen bzw. eine Zahlungserinnerung und zwei Mahnungen, bevor ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen wird und unbezahlte Beiträge eventuell sogar gerichtlich eingetrieben werden. Bei der Organisation Ihres Mahnwesens können Sie sich an den folgenden fünf Schritten orientieren, mit denen viele Vereine in der Praxis erfolgreich arbeiten.
Sie möchten den kompletten Inhalt sehen? Dann testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie rund um die Uhr von diesen Vorteilen:
- Persönliche Expertenberatung – Feste Ansprechpartner für Ihre individuellen Fragen
- Stetig wachsende Wissensdatenbank – Über 300 Fachartikel mit monatlich 4 neuen Artikeln
- Downloadbereich mit über 500 Arbeitshilfen – Zeit sparen mit rechtlich abgesicherten Vorlagen und Mustern
- NEU: Mediathek – Kostenloser Zugang zu exklusiven Videos und Webinaren zu relevanten Vereinsthemen
- Ihr persönliches Startpaket inklusive Geschenk – Für den einfachen Schnelleinstieg Zuhause