Wie Sie in Ihrem Verein rechtssicher Rücklagen bilden
15.12.2025
Ihr Verein steht vor der Herausforderung, die Mittel für satzungsmäßige Zwecke zeitnah einzusetzen und zugleich langfristige Projekte oder größere Investitionen zu planen. Die Rücklagenbildung nach § 62 der Abgabenordnung verschafft Ihnen genau die Flexibilität, die Sie dafür benötigen: Sie können Überschüsse ansparen und erst bei konkreter Verwendungsreife einsetzen, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Worauf Sie dabei steuerlich und buchhalterisch achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Diese 4 Rücklagen müssen Sie kennen
- Das sind die Voraussetzungen für eine rechtssichere Rücklagenbildung
- Wichtig: Erfüllen Sie Ihre Dokumentations- und Nachweispflichten
- Rücklagen bilden: In 7 Schritten zur praktischen Umsetzung im Verein
- Strategische Rücklagenpolitik: Chancen und Risiken ausgewogen betrachten
Diese 4 Rücklagen müssen Sie kennen
Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordung (AO) müssen gemeinnützige Vereine erhaltene Mittel grundsätzlich innerhalb des laufenden und des folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahres für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Ausnahme von diesem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung bilden die Rücklagen.
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