Beste App Vereinswelt Logo

Wie Sie in Ihrem Verein rechtssicher Rücklagen bilden

15.12.2025
Ihr Verein steht vor der Herausforderung, die Mittel für satzungsmäßige Zwecke zeitnah einzusetzen und zugleich langfristige Projekte oder größere Investitionen zu planen. Die Rücklagenbildung nach § 62 der Abgabenordnung verschafft Ihnen genau die Flexibilität, die Sie dafür benötigen: Sie können Überschüsse ansparen und erst bei konkreter Verwendungsreife einsetzen, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Worauf Sie dabei steuerlich und buchhalterisch achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Diese 4 Rücklagen müssen Sie kennen

Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordung (AO) müssen gemeinnützige Vereine erhaltene Mittel grundsätzlich innerhalb des laufenden und des folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahres für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Ausnahme von diesem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung bilden die Rücklagen. 

„Hallo, ich bin Vero – Ihr digitaler Vereinsassistent. Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert bei allen Fragen rund um Ihre Vereinswelt.“