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Wie Sie eine drohende Insolvenz rechtzeitig erkennen und mit gezielten Sofortmaßnahmen abwenden

07.04.2022
Die finanziellen Folgen der Corona-Krise beuteln die Vereine schwer: Gewohnte Einnahmen aus Veranstaltungen fallen weg, Mitgliedschaften werden gekündigt, Sponsoren müssen ihre Leistungen kürzen. Häufig wird das Geld knapp und nicht selten droht sogar Zahlungsunfähigkeit. Denken Sie daran: Als Vorstand müssen Sie schnellstmöglich aktiv werden, wenn Ihr Verein in finanzielle Schieflage gerät, schon um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Lesen Sie in diesem Beitrag, wann aus rechtlicher Sicht Insolvenz vorliegt, welche Vorstandspflichten Sie in dieser Situation haben, mit welchen Sofortmaßnahmen Sie versuchen sollten, Ihren Verein zu retten und mit welchen Sanierungsschritten Sie einer möglichen Insolvenz vorbeugen können. 

Wann liegt Insolvenz vor?

Ein Verein ist insolvent, wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Als Insolvenzmerkmale definiert die Gesetzgebung akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder auch Überschuldung. Jeder dieser drei Sachverhalte kann ein Grund sein, das Insolvenzverfahren zu eröffnen.

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