Wie Sie eine drohende Insolvenz rechtzeitig erkennen und mit gezielten Sofortmaßnahmen abwenden
07.04.2022
Die finanziellen Folgen der Corona-Krise beuteln die Vereine schwer: Gewohnte Einnahmen aus Veranstaltungen fallen weg, Mitgliedschaften werden gekündigt, Sponsoren müssen ihre Leistungen kürzen. Häufig wird das Geld knapp und nicht selten droht sogar Zahlungsunfähigkeit. Denken Sie daran: Als Vorstand müssen Sie schnellstmöglich aktiv werden, wenn Ihr Verein in finanzielle Schieflage gerät, schon um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Lesen Sie in diesem Beitrag, wann aus rechtlicher Sicht Insolvenz vorliegt, welche Vorstandspflichten Sie in dieser Situation haben, mit welchen Sofortmaßnahmen Sie versuchen sollten, Ihren Verein zu retten und mit welchen Sanierungsschritten Sie einer möglichen Insolvenz vorbeugen können.
- Wann liegt Insolvenz vor?
- Zahlungsunfähigkeit mit gezielten Sofortmaßnahmen abwenden
- Sofortmaßnahme 1: Treiben Sie schnellstmöglich alle offenen Beiträge ein
- Sofortmaßnahme 2: Handeln Sie längere Zahlungsfristen und Ratenzahlung aus
- Sofortmaßnahme 3: Machen Sie nicht benötigte Vermögensgegenstände zeitnah zu Geld
- Sofortmaßnahme 4: Erheben Sie eine Umlage zur Rettung des Vereins
- Sofortmaßnahme 5: Nehmen Sie kurzfristig Mitgliederdarlehen auf
- Der Insolvenzgefahr mit kluger Finanzplanung vorbeugen
- Kosten einsparen und Einnahmesituation verbessern
- Wenn sich die Insolvenz nicht vermeiden lässt
Wann liegt Insolvenz vor?
Ein Verein ist insolvent, wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Als Insolvenzmerkmale definiert die Gesetzgebung akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder auch Überschuldung. Jeder dieser drei Sachverhalte kann ein Grund sein, das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
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