Wie Sie den Vorstand durch „besondere Vertreter“ effektiv entlasten
17.08.2022
Müssen Sie als Vorstand wirklich immer alles selbst machen? Natürlich nicht. Das wäre auch nicht sinnvoll. Ihre Aufgabe ist es, den Verein zu leiten, nicht im Klein-Klein der Alltagsaufgaben zu ertrinken. Dabei helfen Ihnen zum einen die Ehrenamtler im Verein, die Ihnen weniger wichtige Arbeiten abnehmen. Sie können zudem aber auch einen sogenannten „besonderen Vertreter“ ernennen, der Sie tatkräftig unterstützt und auch wichtigere Aufgaben übernehmen darf. Dazu zählt sogar die Anmeldung des Vorstands beim Registergericht, wie ein neueres Urteil zeigt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie solche besonderen Vertreter bestellen, aber auch wieder abberufen und worauf es bei deren Einsatz ganz besonders ankommt.
- Der „besondere Vertreter“: Das sind die gesetzlichen Grundlagen
- Welche Aufgaben kann und darf ein besonderer Vertreter übernehmen?
- Mit diesen Satzungsregelungen schaffen Sie die nötige Grundlage
- Wer kann als besonderer Vertreter bestellt werden?
- Wie wird der besondere Vertreter bestellt?
- Was gilt in puncto Haftung?
- Wie kann ein besonderer Vertreter wieder abberufen werden?
Der „besondere Vertreter“: Das sind die gesetzlichen Grundlagen
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