Wie Sie Arbeitsstunden im Verein rechtssicher einführen, handhaben und einfordern
23.06.2022- Wenn Mitglieder selbst anpacken, spart der Verein Geld
- Arbeitsstunden: Was ist alles darunter zu verstehen?
- Das muss Ihre Satzung zur Arbeitspflicht regeln
- Änderung der Satzung: So führen Sie nachträglich Arbeitsstunden ein
- Welche Vergütungsregeln bei Nichtableistung sind möglich?
- Wenn Mitglieder weder arbeiten noch zahlen: Diese Sanktionen sind möglich
- Was tun, wenn Mitglieder krank werden?
- Dürfen Mitglieder Dritte beauftragen, die Arbeitsleistung zu erbringen?
- Achtung: Lücke beim Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung!
Wenn Mitglieder selbst anpacken, spart der Verein Geld
Für Vereine ist es vorteilhaft, wenn seine Mitglieder mit- anpacken. Denn sie können dadurch Kosten einsparen und die Mitgliedsbeiträge niedrig halten. Doch häufig sorgen vom Verein angeordnete Arbeitseinsätze für Verdruss. Denn oft sind es immer dieselben Mitglieder, die helfen, während sich andere mit allen Tricks vor der Arbeit drücken. Das können sie allerdings nur, wenn Arbeitsstunden auf freiwilliger Basis geleistet werden. Regelt die Satzung eine Verpflichtung hierzu, sieht die Sache – rein rechtlich betrachtet – anders aus.
In der Praxis ist allein durch die Einführung einer Arbeitspflicht per Satzung allerdings noch nicht sichergestellt, dass die Vereinsmitglieder dieser auch nachkommen. Besonders aufgrund von Corona sind 2020 und 2021 viele Arbeitsstunden flachgefallen. Zum einen waren einige Arbeiten aufgrund dieser Situation gar nicht erst erforderlich. Zum anderen haben einige Mitglieder auch nicht eingesehen, trotz ruhenden Betriebs für den Verein arbeiten zu gehen.
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