Wer darf Einsicht nehmen ins Vereinsregister und was ist dort alles über Ihren Verein gespeichert?
03.11.2025
Eingetragene Vereine werden ins Vereinsregister eingetragen. Damit erhalten sie den Status „e. V.“ und gelten fortan als „rechtsfähige Vereine“. Die Informationen, die über einen eingetragenen Verein im Vereinsregister gespeichert sind, erfüllen wichtige Funktionen und sind deshalb zum Teil auch öffentlich einsehbar. Was aber ist, wenn nun plötzlich Fremde Einsicht in die dort geführten Unterlagen nehmen wollen? Muss das Gericht diesem Wunsch auch entsprechen? Und was ist mit dem Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Vereinsregister? Ist der etwa auch öffentlich? Das alles sind Fragen, die in diesem Beitrag beantwortet werden.
Diese Daten sind im Vereinsregister gespeichert
Das Vereinsregister ist so etwas wie das öffentliche Gedächtnis Ihres Vereins. Es dokumentiert die wichtigsten rechtlichen Fakten über Ihren Verein. Geführt wird es von den Amtsgerichten, genauer gesagt: vom Registergericht. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 374 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz: FamFG.
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