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Wenn Sie Ihren Vereinszweck erweitern oder einschränken möchten: So gehen Sie rechtssicher vor

10.02.2022
Nicht nur bei gemeinnützigen Vereinen gehört die Angabe des Vereinszwecks zu den vorgeschriebenen wesentlichen Elementen einer Satzung. Dabei kann der Verein seinen Zweck grundsätzlich frei definieren. Bei gemeinnützigen Vereinen darf es allerdings kein in erster Linie wirtschaftlicher Zweck sein. Aufpassen müssen Sie auch, wenn der Vereinszweck erweitert oder reduziert werden soll. Auf welche Punkte es dabei besonders ankommt und wie Sie dabei korrekt vorgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das sind die rechtlichen Anforderungen an den Vereinszweck

Jeder Verein braucht einen Zweck. Das ist nicht nur logisch, sondern ergibt sich auch aus dem Gesetz. Die Angabe des Vereinszwecks gehört zu den vier in § 57 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgeschriebenen Satzungsbestandteilen. Der Vereinszweck steht dabei sogar an allererster Stelle. § 57 BGB macht im Übrigen keinen Unterschied danach, ob es sich um einen eingetragenen Verein oder einen nicht eingetragenen Verein handelt. In beiden Fällen ist der Vereinszweck in der Satzung anzugeben.

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