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Wenn Mitglieder Beschlüsse anfechten: Auf die Beweiskraft Ihrer Protokolle kommt es an

10.07.2024
Protokolle der Mitgliederversammlung spielen eine wichtige Rolle beim Nachweis von Beschlüssen und Wahlergebnissen. Wurden die Beschlüsse korrekt gefasst? War das Wahlergebnis eindeutig? War die Versammlung beschlussfähig? All das muss sich aus dem Protokoll ergeben. Doch was ist, wenn jemand mit einem Protokoll bzw. mit einem gefassten Beschluss nicht einverstanden ist? Spätestens vor Gericht kommt es dann ganz entscheidend auf die Beweiskraft Ihrer Protokolle an. Was Sie dabei beachten müssen, verrät Ihnen dieser Beitrag.

Protokolle: Lästige Pflicht – oder gar nicht nötig?

Die obige Frage ist schnell beantwortet: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Vereine, Protokolle ihrer Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen zu erstellen. Aber: In § 58 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist festgelegt, dass Ihre Satzung Bestimmungen über die Beurkundung der Beschlüsse in Ihrer Mitgliederversammlung enthalten soll. Das heißt, dass Sie regeln sollten, ob Ihre Mitgliederversammlungen protokolliert werden müssen. Es bedeutet nicht, dass eine Protokollierungspflicht für alle Versammlungen besteht, die in Ihrem Verein durchgeführt werden.

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