Wenn Ihr Verein einen Anwalt braucht: So machen Sie als Vorstand keine Fehler
09.02.2023
Stellen Sie sich vor, Ihr Verein will sich gerichtlich gegen ein Mitglied oder eine Behördenentscheidung wehren, und dann passiert es: Die Klage wird abgewiesen, weil Sie keinen Anwalt beauftragt haben. Dabei wollten Sie dem Verein doch bloß Kosten sparen. Genau das ist einem Münchner Verein jetzt tatsächlich passiert. Das aktuelle Urteil in diesem Fall, nehmen wir zum Anlass, um einmal genau zu beleuchten, wann und wie Sie einen Anwalt für den Verein beauftragen können. Wann darf der Vorstand über die Beauftragung entscheiden und wann sollten Sie dies lieber der Mitgliederversammlung überlassen? Was kostet ein Anwalt und worauf müssen Sie ggf. beim Abschluss des Vertrags mit einem Anwalt achten? In diesem Beitrag erfahren Sie es.
- Anwalt oder nicht: Das ist hier die Frage
- Bedarfsfeststellung ist Sache des Vorstands
- In diesen Fällen ist die Mitgliederversammlung zuständig
- Beschlussfassung über die Beauftragung
- Auf diese Punkte kommt es bei der Auswahl eines geeigneten Anwalts an
- Honorar des Anwalts: Diese Vergütungsmodelle sind denkbar
- Vergütung für gerichtliche Tätigkeiten
- Vergütung für außergerichtliche Vertretung
- Vergütung für außergerichtliche Beratung
Anwalt oder nicht: Das ist hier die Frage
Zu Ihren Aufgaben als Vereinsvorstand gehört es, die Vereinsarbeit so zu organisieren, dass keine rechtlichen Probleme entstehen. Viele Vereinsvorstände setzen daher im Zweifelsfall auf rechtliche Beratung, wenn ihre eigenen Kenntnisse nicht mehr ausreichen. Natürlich entstehen dafür Kosten, die dann wieder Vereinskritiker auf den Plan rufen. „Der Vorstand lässt jedes Schreiben an Mitglieder anwaltlich prüfen“, ist ein Vorwurf, den man dann immer wieder hört.
Doch es gibt oft gute Gründe, die dafür sprechen, einen Anwalt zu beauftragen. Und es gibt sogar Fälle, in denen es ohne Anwalt schon aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht geht. Einen solchen Fall illustriert das eingangs erwähnte Beispiel eines Münchener Vereins.
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