Wenn Ihnen bei der Steuererklärung ein Fehlerunterlaufen ist: So können die ergangenen Bescheide berichtigt werden
18.05.2026
Wer schon einmal die durchaus komplexen Steuerformulare des Finanzamts ausgefüllt hat, weiß: Es kann schnell passieren, dass einem bei der Steuererklärung ein Fehler unterläuft oder dass man vergisst, etwas einzutragen. Mitunter bemerkt man dies dann erst, nachdem der Steuerbescheid schon erlassen ist. In solchen Fällen müssen Sie nicht immer einen Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Es gibt noch andere Möglichkeiten, wie Sie einen Steuerbescheid auf weniger komplizierte Weise berichtigen lassen können. Welche das sind und wie Sie die Berichtigung beantragen, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Berichtigung von Fehlern in der Steuererklärung: Nutzen Sie die Vorschriften der Abgabenordnung
- § 173a AO für einfache Schreib- und Rechenfehler
- Berichtigung nach § 129 AO
- Wenn Sie etwas vergessen haben: Berichtigungsantrag nach § 172 AO
- Bei Vorbehalt der Nachprüfung: Berichtigung nach § 164 AO
- Berichtigungsantrag nach § 165 AO
- Bei nachträglich bekannt gewordenen Sachverhalten: Berichtigung nach § 173 AO
- Nutzen Sie für die Antragstellung „MeinElster“
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