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Welche Befugnisse hat der Vorstand Ihres Vereins und wo sind die Grenzen?

10.06.2021
Als erster Vorsitzender führen und repräsentieren Sie Ihren Verein. Doch wie weitreichen Ihre Befugnisse im Vereinsalltag tatsächlich? Was können und dürfen Sieallein entscheiden? Wann brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Vorstandskollegen? Über welche Dinge im Vereinsleben kann nur die Mitgliederversammlung entscheiden? Antworten auf diese Fragen liefert Ihnen dieser Beitrag.

Mitgliederversammlung oder Vorstand: Wer ist zuständig?

„Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet.“ So steht es in § 32 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Mitgliederversammlung ist damit das höchste Organ eines jeden Vereins. Die Mitglieder sollen also bei allen wichtigen Entscheidungen des Vereins ein Wörtchen mitzureden haben und mittels Beschluss mitentscheiden.

Es würde den Vereinsalltag jedoch erheblich erschweren, wenn zu jeder Entscheidung die Mitgliederversammlung einberufen werden müsste. Daher können in der Satzung Aufgaben und Kompetenzen auf den Vorstand des Vereins oder ein anderes Vereinsorgan übertragen werden. Das reicht hin bis zum Recht auf Satzungsänderungen( §§ 32, 40 BGB). Von einer Übertragung per Satzung ausgenommen sind die sogenannten Kernaufgaben der Mitgliederversammlung. Zu diesen gehören Änderungen des Vereinszweckes und die Auflösung des Vereins

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