Was Sie zum Thema „Hausrecht des Vereins“ als Vorstand wissen müssen
17.05.2021
Vereine spielen mit ihren vielfältigen Angeboten eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben. Sie organisieren Kulturveranstaltungen, Sportwettkämpfe,
Ausstellungen, Vereinsfeste und manches andere mehr. Diese Angebote stehen
neben den Mitgliedern sehr oft auch Vereinsfremden und Gästen offen. Nicht
alle Gäste wissen sich aber zu benehmen. Und manchmal halten sich auch die
Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen nicht an die Regeln des Anstands und des
Benimms. Was kann der Verein in solchen Fällen tun? Wie kann er ungebetene
Gäste, Störenfriede, Randalierer und Querulanten inWas Sie zum Thema „Hausrecht des Vereins“ als Vorstand wissen müssen ihre Schranken weisen? Nun,
er kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Dieser Beitrag soll Ihnen dabei
helfen, dieses richtig anzuwenden.
- Auf diesen gesetzlichen Grundlagen basiert das Hausrecht
- Was ist „Hausfriedensbruch“?
- Hausrecht im Verein: Wer übt es aus, wer unterliegt ihm?
- Das Hausrecht in der Mitgliederversammlung
- Hausverbot und Hausordnung: Einsatz im normalen Vereinsbetrieb
- Hausrecht bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen
- Sonderfall in Sportvereinen: Das Stadionverbot
Auf diesen gesetzlichen Grundlagen basiert das Hausrecht
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