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Was Sie zum Thema „Hausrecht des Vereins“ als Vorstand wissen müssen

17.05.2021
Vereine spielen mit ihren vielfältigen Angeboten eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben. Sie organisieren Kulturveranstaltungen, Sportwettkämpfe, Ausstellungen, Vereinsfeste und manches andere mehr. Diese Angebote stehen neben den Mitgliedern sehr oft auch Vereinsfremden und Gästen offen. Nicht alle Gäste wissen sich aber zu benehmen. Und manchmal halten sich auch die Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen nicht an die Regeln des Anstands und des Benimms. Was kann der Verein in solchen Fällen tun? Wie kann er ungebetene Gäste, Störenfriede, Randalierer und Querulanten inWas Sie zum Thema „Hausrecht des Vereins“ als Vorstand wissen müssen ihre Schranken weisen? Nun, er kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Dieser Beitrag soll Ihnen dabei helfen, dieses richtig anzuwenden.

Auf diesen gesetzlichen Grundlagen basiert das Hausrecht

Das Hausrecht ist ein Konzept, das man in vielen Ländern dieser Erde findet und das schon jahrhundertealt ist. Es meint das Recht des Hausherrn, sich gegen Kränkungen, Belästigungen und Angriffe im eigenen Haus durch Selbsthilfe zu schützen. Dazu gehört auch, dass jeder Hausherr selbst bestimmen darf, wer seine Wohnung bzw. sein Haus betreten darf. Es ist damit ein Grundrecht zum Schutz des Wohnbereiches und damit zur Wahrung des Hausfriedens. Dieses Hausrecht muss sogar die Polizei beachten. Sie kann daher ohne einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss nicht einfach eine Wohnung betreten, wenn der Hausherr dies nicht möchte.

Bereits im frühen Mittelalter war mit dem Hausrecht die Haus- und Schirmgewalt über den Haushalt, die Bewohner sowie die Wohn- und Wirtschaftsgebäude verbunden. Mit diesem Hausrecht verfügte dann der Hausherr über Befugnisse, wie den Verkauf von leibeigenen Hausangestellten, das Verheiraten der Töchter bis hin zum Bestrafen der Ehefrau im Falle eines Ehebruchs. Solche archaischen Rechte umfasst das Hausrecht heute zum Glück nicht mehr.

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