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Wann und wie Sie Anträge zur Mitgliederversammlung ablehnen können

14.07.2021
Stellen Sie sich vor, die nächste Mitgliederversammlung steht bald an. Sie rechnen mit keinen größeren Überraschungen. Dann passiert es: Zwei Tage bevor Sie die Einladungen mit der Tagesordnung versenden wollen, flattert Ihnen per E-Mail ein Antrag eines Mitglieds ins Haus. Es verlangt, dass Sie seinen Antrag „Abberufung des gesamten Vorstands wegen Unfähigkeit“ in die Tagesordnung der Versammlung aufnehmen. Sie sind absolut verblüfft, zumal es in den letzten Wochen keine besonderen Vorfälle oder Streitigkeiten im Verein gegeben hat. Müssen Sie diesen Antrag trotzdem in die Tagesordnung aufnehmen? Dieser Beitrag liefert Ihnen die rechtssicheren Antworten.

Anträge im Vorfeld der Versammlung

Eine wichtige Frage in der Vereinspraxis lautet: Müssen Sie als Vorstand Anträge zur Tagesordnung immer in der Mitgliederversammlung behandeln oder nicht? Hier besteht oft Unsicherheit, und das auch ganz unabhängig davon, wie ärgerlich oder möglicherweise überflüssig ein solcher Antrag ist. Wie so vieles im Vereinsleben ist auch die Antwort auf diese Frage wieder einmal davon abhängig, was in der Satzung zur Tagesordnung geregelt ist.

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