Wann Ihr Verein einen Notvorstand braucht und wie und woher er ihn bekommt
09.04.2021- Jeder Verein muss einen Vorstand haben
- Gute Vertretungsregelungen sind wichtig
- Der Verein ist handlungsunfähig: Was tun?
- Notvorstand – Antrag erforderlich
- Wer bestellt den Notvorstand?
- Bekanntgabe und Amtsübernahme
- Amtszeit des Notvorstands
- Vergütung des Notvorstands
- Wie können Sie einen Notvorstand verhindern?
- Checkliste: Bestellung eines Notvorstands
Jeder Verein muss einen Vorstand haben
In § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist geregelt, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss. Aus welcher Anzahl von Personen der Vorstand besteht und welche Stellung diese innerhalb des Vorstands haben, bestimmt die Satzung des Vereins. Ob und wie schnell Ihr Verein in die Situation kommen kann, einen Notvorstand bestellen zu müssen, hängt damit auch von den konkreten Regelungen ab, die in Ihrer Vereinssatzung zum Vorstand stehen.
Oft findet sich dort folgende Klausel: „Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder vertritt den Verein einzeln.“ Der Vorstand besteht dann aus vier Personen und es müssen grundsätzlich alle Positionen besetzt sein. Bei Vorstandswahlen benötigt Ihr Verein also vier Kandidaten, die bereit sind, eines der Ämter zu übernehmen.
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