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Wann Ihr Verein einen Notvorstand braucht und wie und woher er ihn bekommt

09.04.2021
Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Doch wie sieht es in Ihrem Verein aus mit der Bereitschaft Ihrer Mitglieder, sich im Vorstand zu engagieren? In vielen Vereinen werden zwar die Angebote gerne angenommen, aber keines der Mitglieder will Verantwortung für die Geschicke des Vereins übernehmen. Findet sich aber kein Vorstand, dann stellt sich die Frage, ob Ihr Verein einen „Notvorstand“ braucht und wie und woher Sie einen bekommen. Der folgende Beitrag bereitet Sie auf diesen Situation vor.

Jeder Verein muss einen Vorstand haben

In § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist geregelt, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss. Aus welcher Anzahl von Personen der Vorstand besteht und welche Stellung diese innerhalb des Vorstands haben, bestimmt die Satzung des Vereins. Ob und wie schnell Ihr Verein in die Situation kommen kann, einen Notvorstand bestellen zu müssen, hängt damit auch von den konkreten Regelungen ab, die in Ihrer Vereinssatzung zum Vorstand stehen.

Oft findet sich dort folgende Klausel: „Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder vertritt den Verein einzeln.“ Der Vorstand besteht dann aus vier Personen und es müssen grundsätzlich alle Positionen besetzt sein. Bei Vorstandswahlen benötigt Ihr Verein also vier Kandidaten, die bereit sind, eines der Ämter zu übernehmen.

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