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Wann eine Videoüberwachung im Verein erlaubt ist und wie Sie hierbei rechtssicher vorgehen

14.05.2021
Plötzlich verschwindet immer wieder teures Vereinsinventar. Das Vereinsgebäude wurde bereits mehrfach mit Graffiti beschmiert. In der Handkasse fehlen ab und zu Geldbeträge. Wenn im Verein solche Dinge passieren, kommt schnell das Thema „Videoüberwachung“ ins Spiel. Doch diese Maßnahme ist schon aus Datenschutzgründen nicht immer einfach umzusetzen. Wann Sie im Verein eine Videoüberwachung einrichten dürfen, wie Sie hierbei rechtssicher vorgehen und worauf es in der Praxis ankommt, verrät Ihnen dieser Beitrag.

Mit Kameras das Sicherheitsgefühl wiederherstellen

Wenn es auf dem Vereinsgelände zu Diebstählen oder Sachbeschädigungen kommt, also wenn beispielsweise der Rasenplatz Ihres Fußballvereins verwüstet, ein Spind im Umkleideraum einer Sporthalle aufgebrochen oder etwas aus dem Kühlschrank Ihrer Vereinsgaststätte gestohlen wird, dann ist die Vereinswelt nicht mehr in Ordnung.

So etwas ist nur nicht wegen des entstandenen materiellen Schadens ein Problem. Denn natürlich steht die Frage im Raum, ob die Täter wohl aus den eigenen Reihen stammen. Und auch das Sicherheitsgefühl der Mitglieder ist beeinträchtigt. Häufig kommt es auch zu Konflikten bei der Frage, wie auf solche Vorfälle zu reagieren ist. Einige fordern, dass im Freien oder im Vereinsgebäude Videokameras montiert werden, damit die Täter geschnappt bzw. derartige Straftaten verhindert werden. Andere wollen das nicht, weil sie nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden möchten.

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