Wahl und Abwahl en bloc: Vor diesen Risiken sollten Sie sich als Vorstand schützen
29.12.2022- Was versteht man unter Blockwahl und wann ist sie erlaubt?
- Blockwahl ohne Satzungsgrundlage: In diesem Fall ist das möglich
- So verankern Sie die Möglichkeit zur Blockwahl in Ihrer Satzung
- Wie sieht das Verfahren bei der Abberufung des Vorstands aus?
- Diese Risiken birgt das neue Urteil
- Auf diesen zwei Wegen bauen Sie vor
Was versteht man unter Blockwahl und wann ist sie erlaubt?
Nach § 27 Abs. 1 BGB erfolgt Ihre Bestellung als Vorstand durch Beschluss der Mitgliederversammlung, sofern die Satzung nichts anderes regelt. Bei der Frage, wie die Wahl durchgeführt wird, ist die Mitgliederversammlung an das in der Satzung vorgeschriebene Verfahren gebunden. Das bedeutet im Umkehrschluss prinzipiell auch, dass eine Blockwahl des Vorstands nur zulässig ist, wenn diese auch in der Satzung Ihres Vereins als Verfahren vorgesehen ist.
Blockwahl bedeutet, dass die Vorstandsmitglieder nicht einzeln in einzelnen Wahlgängen gewählt werden, sondern dass der gesamte Vorstand in einem einzigen Wahlgang gewählt wird. Anders als bei der Gesamtwahl werden bei der Blockwahl auch keine einzelnen Stimmen für einzelne Kandidaten vergeben, Die Mitglieder haben stattdessen nur eine Stimme und entscheiden mit Ja oder Nein, ob der gesamte Vorstand, so wie er kandidiert, gewählt wird oder nicht.
Sie möchten den kompletten Inhalt sehen? Dann testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie rund um die Uhr von diesen Vorteilen:
- Persönliche Expertenberatung – Feste Ansprechpartner für Ihre individuellen Fragen
- Stetig wachsende Wissensdatenbank – Über 300 Fachartikel mit monatlich 4 neuen Artikeln
- Downloadbereich mit über 500 Arbeitshilfen – Zeit sparen mit rechtlich abgesicherten Vorlagen und Mustern
- NEU: Mediathek – Kostenloser Zugang zu exklusiven Videos und Webinaren zu relevanten Vereinsthemen
- Ihr persönliches Startpaket inklusive Geschenk – Für den einfachen Schnelleinstieg Zuhause