Wahl und Abwahl en bloc: Vor diesen Risiken sollten Sie sich als Vorstand schützen
29.12.2022
Es klingt praktisch und verlockend: Da der gesamte Vorstand wieder zur Wahl antritt und es keine Gegenkandidaten gibt, könnte man ihn doch schnell en bloc wählen lassen, um dann fix die anderen Punkte von der Tagesordnung abzuarbeiten. Doch so einfach ist das nicht. Denn eine Blockwahl ohne Satzungsgrundlage ist nicht zulässig. Eine Abwahl en bloc ist es dagegen schon, wie das Landgericht Potsdam unlängst entschieden hat (Urteil vom 15. August 2022, Az. 8 O 160/21). Das klingt verwirrend. Dieser Beitrag bringt daher Licht ins Dunkel und verrät Ihnen, worauf es bei der Blockwahl ankommt und wie Sie sich besonders bei der Abberufung en bloc vor den Risiken schützen, die mit dem neuen Urteil jetzt auf Sie lauern.
- Was versteht man unter Blockwahl und wann ist sie erlaubt?
- Blockwahl ohne Satzungsgrundlage: In diesem Fall ist das möglich
- So verankern Sie die Möglichkeit zur Blockwahl in Ihrer Satzung
- Wie sieht das Verfahren bei der Abberufung des Vorstands aus?
- Diese Risiken birgt das neue Urteil
- Auf diesen zwei Wegen bauen Sie vor
Was versteht man unter Blockwahl und wann ist sie erlaubt?
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