Vorsteuerabzug pauschal vornehmen: Wann sich diese Option für Ihren Verein wirklich lohnt
29.12.2022- Diese Voraussetzungen muss Ihr Verein für die Pauschalierung erfüllen
- So stellen Sie den Antrag auf Pauschalierung der Vorsteuer
- So melden Sie die pauschalierte Vorsteuer korrekt beim Finanzamt an
- Entscheidungshilfe: Ist die Pauschalierung der Vorsteuer für Ihren Verein sinnvoll?
- Anhaltspunkt 1: Im Verein fallen nur wenig Vorsteuern an
- Anhaltspunkt 2: Hohe Vorsteuerbeträge
- Anhaltspunkt 3: Zukünftige Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Anhaltspunkt 4: Größere Anschaffungen in den nächsten 5 Jahren
Diese Voraussetzungen muss Ihr Verein für die Pauschalierung erfüllen
Auch als Verein können Sie sich die Umsatzsteuer, die Sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlt haben, in Form des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückholen. Dazu ermitteln Sie vereinfacht gesagt anhand der vorliegenden Rechnungen und Verkaufsbelege die jeweils gezahlte Umsatzsteuer, summieren diese auf und machen den Gesamtbetrag beim Finanzamt geltend.
Verrechnet wird der ermittelte Betrag dabei mit der Umsatzsteuer, die Ihr Verein selbst von seinen „Kunden“ kassiert hat und an das Finanzamt abführen muss. Dieses Verfahren ist bisweilen recht mühsam und manchmal auch fehleranfällig.
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