Vorstand nach Maß: Mit diesen Satzungsregelungen gestalten Sie die Vorstandsarbeit nach Ihren Bedürfnissen
23.11.2023- Der Vorstand des Vereins: Größe und Zusammensetzung
- So knüpfen Sie die Wahrnehmung eines Vorstandsamts an bestimmte Voraussetzungen
- Vertretung des Vereins durch den Vorstand: Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie
- Ausfall von Vorstandsmitgliedern: Mit diesen Regelungen beugen Sie vor
- Haftung des Vorstands vorteilhaft regeln
- Mit diesen Regelungen justieren Sie weitere Stellschrauben der Vorstandsarbeit
Der Vorstand des Vereins: Größe und Zusammensetzung
Ohne einen Vorstand wäre ein Verein als Körperschaft nicht handlungsfähig. Die Mitgliederversammlung ist zwar ein wichtiges Organ, die Mitglieder können den Verein aber nicht selbst vertreten. Handlungsfähigkeit erhält der Verein nur durch die von den Mitgliedern bestellten Vertretungsorgane. Ähnlich verhält es sich beispielsweise bei einer GmbH. Diese wird im Innen- und Außenverhältnis durch den Geschäftsführer als Organ vertreten.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird daher mit § 26 Abs. 1 festgelegt, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss. Diese Regelung gehört anders als andere BGB-Vorschriften nicht zu den nachgiebigen Vorschriften im Sinne des § 40 BGB. Das bedeutet, dass Sie diese zwingende Vorgabe nicht über eine Regelung in Ihrer Vereinssatzung aushebeln können.
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