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Vorstand bezahlen oder nicht bezahlen: So sind Sie auf der sicheren Seite

05.01.2022
Anerkennung und Wertschätzung sind zwei wichtige Faktoren, um Menschen zu einer Mitarbeit im Vereinsvorstand zu motivieren. In den letzten Jahren ist aber der Trend zur Bezahlung von Vereinsvorständen immer größer geworden. Dies liegt auch an immer weiter steigenden Ansprüchen der Mitglieder sowie gesetzlichen Anforderungen, die zu immer mehr Arbeit und Verantwortung für Vorstände führen. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung der Datenschutzgrundverordnung mit ihren Haftungsfallen. Viele potenzielle Kandidaten für ein Vorstandsamt wollen diese Verantwortung nicht mehr ohne Ausgleich übernehmen. In einer wachsenden Anzahl von Vereinen stellt sich daher die Frage, ob der Vorstand bezahlt werden kann, darf und soll. Worauf es für Sie bei dieser Entscheidung ankommt und welche Satzungsregelungen erforderlich sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

Die Bezahlung von Vorständen ist kein Tabuthema mehr

Die Mitarbeit im Vereinsvorstand ist selbstverständlich eine freiwillige Sache, und es gibt viele Vereinsvorstände, für die es selbstverständlich ist, dass die für den Verein geleistete Arbeit nicht bezahlt wird. Das ist gut und richtig so. Aber die Vorstandsarbeit muss nicht zwingend unentgeltlich erfolgen, und es ist genauso gut und richtig, wenn andere Vereinsvorstände überlegen, ob und wie sie den ständig wachsenden Zeitbedarf für die Vorstandsarbeit nicht nur durch Wertschätzung entlohnen, sondern auch in barer Münze.

Das wird unter anderem dann relevant, wenn sich Vorstandsmitglieder aufgrund ihres zeitlichen Engagements für den Verein beruflich weniger engagieren können. Das betrifft sowohl Arbeitnehmer, die auf Überstunden verzichten, als auch Selbstständige, die in der Zeit, in der sie für den Verein arbeiten, keinen Umsatz erzielen können.

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