Vorstand bezahlen oder nicht bezahlen: So sind Sie auf der sicheren Seite
05.01.2022- Die Bezahlung von Vorständen ist kein Tabuthema mehr
- Die Grundlagen: Was Sie zum Thema Zahlungen an den Vorstand unbedingt wissen sollten
- So entscheiden Sie, ob eine Vergütung in Ihrem Fall sinnvoll sein kann
- So regeln Sie die Vergütungsfrage in der Satzung
- Das können Sie zur Höhe der Vergütung regeln
- Achtung: Rechnen Sie mit der Sozialversicherungspflicht
- Die Königsdisziplin: Der hauptamtliche Vorstand
Die Bezahlung von Vorständen ist kein Tabuthema mehr
Die Mitarbeit im Vereinsvorstand ist selbstverständlich eine freiwillige Sache, und es gibt viele Vereinsvorstände, für die es selbstverständlich ist, dass die für den Verein geleistete Arbeit nicht bezahlt wird. Das ist gut und richtig so. Aber die Vorstandsarbeit muss nicht zwingend unentgeltlich erfolgen, und es ist genauso gut und richtig, wenn andere Vereinsvorstände überlegen, ob und wie sie den ständig wachsenden Zeitbedarf für die Vorstandsarbeit nicht nur durch Wertschätzung entlohnen, sondern auch in barer Münze.
Das wird unter anderem dann relevant, wenn sich Vorstandsmitglieder aufgrund ihres zeitlichen Engagements für den Verein beruflich weniger engagieren können. Das betrifft sowohl Arbeitnehmer, die auf Überstunden verzichten, als auch Selbstständige, die in der Zeit, in der sie für den Verein arbeiten, keinen Umsatz erzielen können.
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