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Von der sorgfältigen Vorbereitung bis zur Eintragung ins Vereinsregister: So führen Sie Satzungsänderungen rechtssicher durch – Schritt 3: Satzungsänderung eintragen lassen (3/3)

11.02.2025

Schritt 3: Satzungsänderung eintragen lassen

Nachdem die Satzungsänderung beschlossen wurde, muss sie beim Vereinsregister angemeldet werden. Die erste Frage, die sich in dem Zusammenhang stellt, ist, wer im Verein dafür zuständig ist: Können Sie diese Aufgabe der Geschäftsstelle überlassen oder müssen Sie sich als Vorstand selbst darum kümmern? Die Antwort auf diese Frage findet sich in § 77 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

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