Von A bis Z: Alles Wissenswerte zur Entlastung des Vereinsvorstands
25.05.2022- Warum wird entlastet?
- Entlastung von A bis Z
- Anspruch auf Entlastung
- Bedeutung der Entlastung
- Einzelentlastung
- Fehlerhafter Entlastungsbeschluss
- Gesamtentlastung
- Insolvenz
- Kassenprüfer
- Mehrheitsverhältnisse
- Nachträgliche Entlastung
- Ressortaufteilung
- Satzungsregelung
- Tagesordnung
- Umfang der Entlastung
- Vertagung der Entlastung
- Wiederwahl trotz Nichtentlastung
- Zuständiges Organ
Warum wird entlastet?
Der für den Vorstand wohl wichtigste Beschluss ist vermutlich der über die eigene Entlastung. Hier entscheidet sich für ihn, ob die Mitgliederversammlung mit seiner Amts- und Geschäftsführung einverstanden war oder ob es Einwände gibt. Die Entlastung gibt damit auch einen wichtigen Fingerzeig, ob der Vorstand mit seiner Art und Weise, den Verein zu führen, auf dem richtigen Weg ist oder ob er sich hier kritisch hinterfragen sollte.
Noch wichtiger aber ist die rechtliche Bedeutung der Entlastungserklärung. Diese hat nämlich eine Verzichtswirkung. Rechtlich gesehen hat die Entlastung durch die Mitgliederversammlung nach § 397 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses. Die Mitgliederversammlung bringt mit dem Beschluss zum Ausdruck, dass sie den Vorstand nicht in Anspruch nehmen wird, also auf Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet.
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