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Verträge zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein: So gehen Sie bei diesem sensiblen Thema auf Nummer sicher

23.10.2024
Verboten sind sie nicht: Verträge zwischen dem Verein und Mitgliedern des Vorstands des Vereins. Aber einige Punkte sollten Sie beachten, um jeden Anschein zu vermeiden, dass es nicht korrekt zugeht und das betreffende Vorstandsmitglied begünstigt wird. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, wo die Gefahren lauern, was Sie auf jeden Fall unterlassen sollen und worauf Sie beim Abschluss eines Vertrags mit einem Vorstandmitglied achten müssen. 

Erlaubt die Satzung Rechtsgeschäfte zwischen Verein und Vereinsvorstand?

Ein Verein wird nach außen rechtsgeschäftlich durch den von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand vertreten. Ob die Mitglieder des Vorstands einzeln oder nur gemeinsam den Verein vertreten dürfen, regelt die Satzung Ihres Vereins. Die Satzung Ihres Vereins kann auch regeln, ob sogenannte „In-sich-Geschäfte“ erlaubt sind. Als solche bezeichnet man Rechtsgeschäfte wie einen Vertragsabschluss, die ein Vorstandsmitglied des Vereins im Namen des Vereins mit sich selbst abschließt.

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