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Verträge zwischen Vorstandsmitgliedernund Verein: Die Do’s und Dont‘s

04.01.2024
Verboten sind sie nicht: Verträge zwischen dem Verein und einem Mitglied des Vorstands des Vereins. Aber einige Punkte sollten Sie beachten, um jeden Anschein, dass es nicht korrekt zugeht und das Vorstandsmitglied begünstigt wird, zu vermeiden. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, wo die Gefahren lauern, was Sie auf jeden Fall unterlassen sollten und worauf Sie bei Abschluss eines Vertrags mit einem Vorstandsmitglied achten müssen. 

Was sagt die Satzung: Sind Rechtsgeschäfte zwischen Verein und Vorstandsmitgliedern erlaubt?

Ein Verein wird nach außen durch den von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand vertreten. Ob die Mitglieder des Vorstands einzeln oder nur gemeinsam den Verein vertreten dürfen, regelt die Satzung Ihres Vereins. In jedem Fall tätigt der vertretungsberechtigte Vorstand die Rechtsgeschäfte des Vereins. Er schließt also im Namen des Vereins Verträge ab, zum Beispiel mit Mitarbeitern oder wenn es darum geht, Immobilien anzumieten oder größere Anschaffungen zu tätigen.

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