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Vermögensbetreuungspflicht: So vermeiden Sie Ärger mit dem Staatsanwalt und steuern die Vereinskasse in sichere Gewässer

17.08.2022
Vermögensbetreuungspflicht. Unter diesem Begriff fassen Juristen und Steuerexperten die Hauptaufgabe von Ihnen als Schatzmeisterin und Schatzmeister, aber auch des gesamten Vorstandes zusammen. Sie haben das Vereinsvermögen zu „betreuen“, müssen also sehr gut darauf aufpassen. Dürfen es nicht verschwenden und sollen es nur für satzungsgemäße Zwecke verwenden. Doch welche Pflichten ergeben sich für Sie als Schatzmeisterin oder als Schatzmeister daraus? Dieser Beitrag verrät es Ihnen – und gibt Ihnen damit zusätzliche Sicherheit an die Hand.

Was Vermögensbetreuungspflicht bedeutet

Vermögensbetreuungspflicht bedeutet, dass Sie die Vermögensinteressen des Vereins umfassend wahrnehmen müssen. Das bedeutet insbesondere, dass

  • alle Ausgaben dem Vereinszweck laut Satzung entsprechen müssen,
  • auch Verträge zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben die finanziellen Möglichkeiten des Vereins nicht überschreiten dürfen,
  • niemand unangemessen hohe Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten darf,
  • die Vorgaben einer Finanz- oder Kassenordnung eingehalten werden müssen,
  • wirksame Beschlüsse der Mitgliederversammlung in Vermögensfragen umgesetzt werden müssen.
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