Vermeiden Sie diese 10 Steuerfallen und beschäftigen Sie Ihre Übungsleiter prüfungssicher
10.03.2022
Die ehrenamtlichen Übungsleiter sind vor allem in kleineren Vereinen eine wichtige Säule, damit der Vereinszweck kostengünstig erfüllt werden kann. Das gilt gerade für Sportvereine und die Jugendarbeit dort. Die Bundesregierung ist sich der Wichtigkeit der Übungsleiter für die Vereine nicht nur bewusst, sondern erlaubt sogar eine steuerfreie Vergütung. Die Vereinbarung einer Vergütung mit Ihrem Übungsleiter birgt dennoch steuerliche Risiken. Mit dem Know-how aus diesem Beitrag gehen Sie den größten Steuerfallen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Vergütung von Übungsleitern gekonnt aus dem Weg.
- Falle 1: Prüfen Sie, ob ein Übungsleiterverhältnis vorliegt
- Falle 2: Checken Sie diese wichtigen Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale
- Falle 3: Mindestlohnregelung und Sozialversicherungspflicht
- Falle 4: Ihr Übungsleiter darf nicht Ihr Arbeitnehmer sein
- Falle 5: Mehrfache Tätigkeit als Übungsleite
- Falle 6: Wenn Übungsleiter mehr als 3.300 Euro bekommen
- Falle 7: Schließen Sie einen schriftlichen Übungsleitervertrag ab
- Falle 8: Dokumentieren Sie die Auszahlung
- Falle 9: Verbuchung der Übungsleitervergütung
- Falle 10: Rückspende der Übungsleiterpauschale
Falle 1: Prüfen Sie, ob ein Übungsleiterverhältnis vorliegt
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