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So verankern Sie Ehrenrat, Vereinsgericht und Schiedsausschuss optimal in Ihrer Satzung

14.05.2021
Nachdem der ehemalige Präsident des FC Schalke 04 im Sommer letzten Jahres eine rassistische Äußerung über Afrikaner gemacht hatte, ging ein Aufschrei durch die Presse. Der Verein reagierte sofort und schaltete den „Ehrenrat“ ein. Seine Aufgabe: Konflikte zwischen Verein und Mitglied, Mitgliedern untereinander oder sonstige wichtige Streitfälle mit Bezug zum Verein zu lösen. Wäre ein solcher Ehrenrat auch etwas für Ihren Verein? Oder haben Sie gar bereits ein solches Vereinsgericht und möchten prüfen, ob Satzungsgrundlagen und -befugnisse heute noch ausreichen, um ein wirklich erfolgreiches und unangreifbares Vereinsverfahren durchführen zu können? Wenn ja, kommt dieser Beitrag für Sie wie gerufen.

Wann sind Vereinsgerichte sinnvoll?

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