Unverzichtbare Satzungsregeln für Schatzmeister
11.11.2021
Diese Satzungsregeln erleichtern Ihre Arbeit als Schatzmeister. Lesen Sie, wie Sie die Beitragspflicht klar und eindeutig regeln. Wie eine Regelung, mit der Sie unnötige Beitragserstattungen vermeiden, aussehen kann. Oder Sie nie mehr Ärger rund um Aufwendungsersatz und Kostenerstattung haben.
- So verhindern Sie, dass Ihr Verein ab 1.1.2022 stillstehen muss
- Machen Sie die Aufnahme in den Verein vom SEPA-Lastschriftmandat abhängig
- Beitragspflicht klar regeln: So geht’s
- Ende der Beitragspflicht: Mit dieser Regelung sorgen Sie für Klarheit!
- Beiträge, Umlagen, Aufnahmegebühren: Mit diesen Satzungsregeln gewinnen Sie zusätzliche Sicherheit
- Vorsicht Falle: Stellen Sie sicher, dass Ihr Verein keinen Cent zu viel an Beiträgen erstatten muss
- Eines der Themen 2021/22: Wie Sie für soziale Härtefälle klare Regeln finden
- Nie mehr Ärger rund um Aufwendungsersatz und Kostenerstattung im Verein
- Mit dieser Formulierung sichern Sie dem Verein Geld für anstehende Investitionen
- Wie Sie ein Sonderkündigungsrecht für Beitragserhöhungen (weitgehend) ausschließen
- So vermeiden Sie die ewig gleichen Kassenprüfer
- Schützen Sie sich vor übereifrigen Kassenprüfern – und damit vor dem gefürchteten Hauen und Stechen um Rechte und Kompetenzen
- Wie Sie verhindern, dass der Verein bei Rücktritten oder Todesfällen handlungsunfähig wird
- So verhindern Sie, dass Mitglieder die Mitgliederversammlung sprengen
So verhindern Sie, dass Ihr Verein ab 1.1.2022 stillstehen muss
Zum 31.12.2021 enden die Corona-bedingten gesetzlichen Sonderregelungen für Vereine. Diese ermöglichen es Vereinen in Deutschland noch bis zum Jahresende, per Telefon- oder Videokonferenz tagen zu können, ohne dass dies ausdrücklich in der Satzung verankert ist.
Ebenso entfällt zum 31.12.2021 die Sonderregelung, wonach der Vorstand solange im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. Die Folge:
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