Unser Verein hat geerbt: So behandeln Sie das Erbe im Verein richtig
21.07.2022- Erbschaft oder Schenkung macht steuerlich keinen Unterschied
- Steuerbefreiung für gemeinnützige Vereine
- So viel Steuer müssen nicht gemeinnützige Vereine zahlen
- Ob gemeinnützig oder nicht: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben
- Ausfüllhilfe für die Erbschaftsteuererklärung
- Ausfüllhilfe für die Anlage zur Erbschaftsteuererklärung
- Ausfüllhilfe für die Schenkungsteuererklärung
Erbschaft oder Schenkung macht steuerlich keinen Unterschied
Ob Ihr Verein eine Zuwendung im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung erhält, macht in steuerlicher Hinsicht keinen Unterschied. Beide Vorgänge werden in einem Gesetz abgehandelt, nämlich im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Das wichtigste steuerliche Merkmal von Erbschaften und Schenkungen ist, dass Sie die Zuwendung erhalten, ohne dass Sie dafür eine Gegenleistung erbringen müssen.
Achtung: Gerade bei Schenkungen kommt es allerdings häufig vor, dass der Schenker doch eine Gegenleistung dafür erwartet oder verlangt. Hier ist Vorsicht angebracht. Denn in einem solchen Fall prüft Ihr Finanzamt, ob dann überhaupt von einer Schenkung die Rede sein kann.
Sie möchten den kompletten Inhalt sehen? Dann testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie rund um die Uhr von diesen Vorteilen:
- Persönliche Expertenberatung – Feste Ansprechpartner für Ihre individuellen Fragen
- Stetig wachsende Wissensdatenbank – Über 300 Fachartikel mit monatlich 4 neuen Artikeln
- Downloadbereich mit über 500 Arbeitshilfen – Zeit sparen mit rechtlich abgesicherten Vorlagen und Mustern
- NEU: Mediathek – Kostenloser Zugang zu exklusiven Videos und Webinaren zu relevanten Vereinsthemen
- Ihr persönliches Startpaket inklusive Geschenk – Für den einfachen Schnelleinstieg Zuhause