Ungleichbehandlung im Verein: Wo gilt das Antidiskriminierungsgesetz und wo nicht?
22.09.2022
Der Europäische Gerichtshof hat die Satzung einer Arbeitsnehmerorganisation unter die Lupe genommen und entschieden, dass eine dort vorgesehene Altersgrenze gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie verstößt. Zum Urteil selbst lesen Sie Weiteres noch im Beitrag. Die Entscheidung kann auch für Ihre Vereinssatzung Auswirkungen haben, wenn diese Regelungen enthält, die irgendeine Mitgliedergruppe benachteiligen können. In der Praxis ergeben sich Fragestellungen wie: Darf eine Vereinssatzung noch vorsehen, dass Vorstandsmitglieder mit 75 aufhören müssen, Mitglieder nur bis zum 60. Lebensjahr die Sportgeräte im Fitnessraum nutzen dürfen, der Platzwart mit 65 in Rente muss oder nur Frauen Mitglied im Verein sein dürfen? Die Antworten lesen Sie in diesem Beitrag.
Das bedeutet die Entscheidung des EuGH
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