Übungsleiter einstellen und entlassen: So machen Sie alles richtig
12.05.2022
Übungsleiter spielen in vielen Vereinen eine maßgebliche Rolle für den Kontakt zwischen Verein und Mitgliedern. Aber gerade bei Vereinen, die Übungsleiter in einem etwas größerem Umfang beschäftigen, stellen sie mitunter auch einen beachtlichen Kostenfaktor dar. Aus diesen beiden Gründen ist es sinnvoll, bei der Einstellung systematisch vorzugehen. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Leider kommt es in der Praxis aber auch immer wieder vor, dass die Zusammenarbeit beendet werden muss oder soll. Sie finden hier daher auch Informationen dazu, was es dann zu beachten gilt.
- Das sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale
- Achtung, Scheinselbstständigkeit: Prüfen Sie den Status des Übungsleiters
- Auf diese Punkte müssen Sie bei der Entscheidung über die Einstellung achten
- Beschlussfassung im Vorstand
- Vorstandsmitglied als Übungsleiter: Vermeiden Sie diese Falle
- Hierauf kommt es beim Vertragsschluss an
- Nach Vertragsschluss: So gestalten Sie die operative Umsetzung
- So beenden Sie die Zusammenarbeit rechtssicher
Das sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale
Übungsleiter sind in vielen Vereinen ein wichtiges Bindeglied zwischen Mitglied und Vereinsorganisation. Das ist kein Wunder, denn sie haben oft den direkteren Zugang zu den Mitgliedern als der Vorstand. Daher sind aber auch ihre sorgfältige Auswahl und eine korrekte Abwicklung von Einstellung und Entlassung für Ihren Verein besonders wichtig.
Es kommt immer wieder vor, dass Übungsleiter angebliche Fehler der Vereinsführung beim Umgang mit ihnen auch gegenüber den Mitgliedern, die sie betreuen, ansprechen. Das sorgt schnell für Unruhe im Verein. Dann ist es sehr hilfreich, wenn Sie als Vorstand darstellen können, dass Ihre Entscheidungen stets rechtlich einwandfrei waren und im Interesse des Vereins auf sachlicher Basis erfolgten.
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