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Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Diese steuerlichen Aspekte müssen Sie beider Zahlung beachten

13.06.2024
Dass die ehrenamtlichen Kräfte für das Überleben kleiner und mittlerer Vereine unverzichtbar sind, wissen wir alle. Gut, dass es mit der Ehrenamts- und der Übungsleiterpauschale Möglichkeiten gibt, das Ehrenamt im Verein ein klein wenig attraktiver machen. Mit diesen beiden Formen der steuerfreien Vergütung können Sie als Verein Ihre ehrenamtlich beschäftigten Helfer und Trainer belohnen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Zahlung der Steuerfreibeträge am günstigsten für Ihre Ehrenamtler gestalten.

Warum sich das Ehrenamt für Ihre Trainer und Helfer lohnt

Auch die Bundesregierung hat die Wichtigkeit des Ehrenamts erkannt. Aus diesem Grund hat sie kleinere Einkommen aus dem Ehrenamt von der Einkommensteuer befreit. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber nach der Art der ehrenamtlichen Tätigkeit und hat zwei verschiedene Pauschalen vorgesehen, nämlich neben der Ehrenamtspauschale noch die Übungsleiterpauschale. Die beiden Steuerfreibeträge sind in § 3 Nr. 26 bzw. Nr. 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

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