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Transgender, inter, nonbinär: Wie Sie das neue Selbstbestimmungsgesetz rechtssicher in Ihrem Verein umsetzen

15.11.2024
Die Frage, wie viele Geschlechter es gibt, ist heute nicht mehr so einfach zu beantworten. Denn jenseits von biologischen Kategorien spielen in unserer modernen Gesellschaft auch andere Konzepte und Vorstellungen eine Rolle. Dem trägt auch das neue Selbstbestimmungsgesetz Rechnung, das es biologischen Männern und biologischen Frauen erlaubt, ihr „Geschlecht“ per amtlichen Eintrag zu ändern. Doch was bedeutet die neue Diversität für Vereine? Wie ist mit Angeboten oder Bereichen des Vereins umzugehen, die bislang ausschließlich Frauen oder Männern vorbehalten waren, wie etwa die Sanitärräume? Will sich der Verein für „Transpersonen“ öffnen und, wenn ja, wie? Falls nein: Wie lehnt er das ab? Was kann und darf die Satzung regeln. Dass alles sind Fragen, um die es in diesem Beitrag geht.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz: Darum geht es konkret

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) löst das seit 1980 geltende und in Teilen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz ab. Primäre Zielgruppen des Gesetzes sind insbesondere trans- und intergeschlechtliche sowie nicht binäre Personen:

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