Beste App Vereinswelt Logo

Tätigkeitsbericht für das Finanzamt: So machen Sie alles richtig und verhindern unnötige Nachprüfungen

17.05.2021
Neben einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben verlangt die Finanzverwaltung von Ihnen einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Darin erläutern Sie, wie Sie Ihre steuerbegünstigten Satzungszwecke konkret verwirklichen und auf welche Weise Sie Ihre Mittel dafür einsetzen. Achtung allerdings: Hier lauern gefährliche Stolperfallen. Wenn Sie im Tätigkeitsbericht Fehler machen, schaut das Finanzamt genauer hin und im schlimmsten Fall riskieren Sie die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Lesen Sie daher in diesem Beitrag, wie Sie einen finanzamtssicheren Tätigkeitsbericht gestalten, was Sie darin aufnehmen sollten und was besser nicht.

Warum Sie einen Tätigkeitsbericht brauchen

In § 63 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) heißt es zu den Pflichten des Vereins: „Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält.“ Ihre gemeinnützigen Satzungszwecke dürfen also nicht nur auf dem Papier stehen, sie müssen auch im Vereinsalltag verwirklicht werden.

Darüber verlangt die Finanzverwaltung regelmäßig Nachweise. Neben einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, einer Vermögensübersicht und Angaben über die Rücklagenbildung und -entwicklung zählt dazu ausdrücklich ein Tätigkeitsbericht, das verlangt der aktuelle Anwendungserlass zu § 63 der Abgabenordnung (AEAO).

„Hallo, ich bin Vero – Ihr digitaler Vereinsassistent. Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert bei allen Fragen rund um Ihre Vereinswelt.“