Tätigkeitsbericht für das Finanzamt: So machen Sie alles richtig und verhindern unnötige Nachprüfungen
17.05.2021Warum Sie einen Tätigkeitsbericht brauchen
In § 63 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) heißt es zu den Pflichten des Vereins: „Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält.“ Ihre gemeinnützigen Satzungszwecke dürfen also nicht nur auf dem Papier stehen, sie müssen auch im Vereinsalltag verwirklicht werden.
Darüber verlangt die Finanzverwaltung regelmäßig Nachweise. Neben einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, einer Vermögensübersicht und Angaben über die Rücklagenbildung und -entwicklung zählt dazu ausdrücklich ein Tätigkeitsbericht, das verlangt der aktuelle Anwendungserlass zu § 63 der Abgabenordnung (AEAO).
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