Stimmrecht im Verein: Was gilt laut Gesetz und was sollte Ihre Satzung besser klären?
19.03.2026
Das Stimmrecht von Mitgliedern ist eines der stärksten Mitgliederrechte überhaupt. Darüber haben die Mitglieder in der Mitgliederversammlung den „Chefposten“ im Verein inne. Der Vorstand ist lediglich Beauftragter. Das heißt aber nicht, dass jedes Mitglied ein Stimmrecht haben muss oder dass ihm dieses Recht nicht entzogen werden kann. Doch was gilt genau? Was steht im BGB, und wo müssen alternativ Satzungsregelungen her? Und wie sollten Sie diese am besten gestalten? All diese Fragen beantwortet Ihnen dieses Praxis-ABC.
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