Stichtag 1. Januar 2024: Nicht eingetragene Vereine werden jetzt (fast) wie eingetragene Vereine behandelt
06.12.2023
Ist Ihr Verein nicht im Vereinsregister eingetragen, also kein „e. V.“, gab es bislang im Vergleich zum eingetragenen Verein auf Seiten des Gesetzgebers eine deutliche Ungleichbehandlung. Zum Beispiel bei der Haftung: Haften dem Gesetz nach beim nicht eingetragenen Verein alle „Gesellschafter“, also Mitglieder, steht hier beim „e. V.“ erst einmal der Verein ganz vorne. Doch nun hat sich zum 1. Januar 2024 Entscheidendes getan. Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Eingetragener oder nicht eingetragener Verein: Diese Unterscheide müssen Sie kennen
- Das ist neu ab dem 1. Januar 2024
- Der wichtigste Unterschied: Wirtschaftlicher oder ideeller Vereinszweck?
- Wenn sich wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten vermischen
- Unsicherheit über die Einstufung: Fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach
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