Steuerliche Tätigkeitsbereiche des Vereins: Die wichtigsten Unterschiede klipp und klar erklärt
24.02.2022
Anders als gewerbliche Unternehmen müssen gemeinnützige Vereine ihre Einnahmen und Ausgaben getrennt nach steuerlichen Tätigkeitsbereichen aufzeichnen, also nach ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Oft ist sogar eine Aufteilung einzelner Zahlungsflüsse auf mehrere dieser Tätigkeitsbereiche erforderlich. Erfahren Sie in diesem Beitrag anhand typischer Beispiele aus dem Vereinsalltag, wie Sie Einnahmen und Ausgaben den steuerlichen Tätigkeitsbereichen richtig zuordnen, welche Steuerregeln für die einzelnen Bereiche gelten und was Sie in Hinblick auf die Gemeinnützigkeit beachten sollten, um jederzeit auf der sicheren Seite zu sein.
- Es kommt auf die richtige Zuordnung an
- Ideeller Bereich: Satzungszwecke selbstlos verwirklichen
- Vermögensverwaltung: Vereinseigentum rentabel nutzen
- Zweckbetrieb: Dient den begünstigten Vereinszielen
- Steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb: Geld verdienen für die Vereinskasse
- Übersicht: Die 4 steuerlichen Tätigkeitsbereiche im Verein
Es kommt auf die richtige Zuordnung an
Als gemeinnütziger Verein sind Sie steuerbegünstigt, aber nicht grundsätzlich von allen Steuern befreit. Damit der Fiskus nachprüfen kann, welche steuerpflichtigen Einkünfte Sie möglicherweise erzielen, müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben Ihres Vereins getrennt nach vier Tätigkeitsbereichen aufzeichnen: nach ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Welche Einnahmen prinzipiell welchen Bereichen zuzuordnen sind, veranschaulich die folgende Übersicht.
Ideeller Bereich | Tätigkeiten, die der unentgeltlichen Verwirklichung der satzungsmäßigen Vereinszwecke dienen |
Vermögensverwaltung | Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus langfristiger Vermietung und Verpachtung |
Zweckbetrieb | Wirtschaftliche Tätigkeiten gegen Entgelt, die der unmittelbaren Verwirklichung der Satzungszwecke dienen |
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb | Wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Bezug zu den Satzungszwecken und im Wettbewerb mit anderen Betrieben |
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