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Die 4 Bereiche im gemeinnützigen Verein und ihre steuerlichen Besonderheiten: Das müssen Sie wissen

24.02.2022
Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen oder in einem bestehenden Verein ein Vorstandsamt übernehmen wollen, müssen Sie die vier Steuerbereiche eines Vereins kennen. Denn die Einteilung in ideellen Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb spielt aus steuerrechtlicher Sicht eine wichtige Rolle. Da gemeinnützige Vereine steuerlich begünstigt sind, schaut Ihr Finanzamt genau hin, welchem der vier Bereiche Sie Einnahmen und Ausgaben zuordnen. Denn Ihre Gemeinnützigkeit hängt davon ab, dass Sie hierbei alles richtig machen. 

Die 4 Tätigkeitsbereiche: Ohne dieses Grundlagenwissen geht es nicht

Bevor ich Ihnen die vier möglichen Tätigkeitsbereiche eines Vereins erläutere, müssen Sie wissen, wann ein Verein als gemeinnützig angesehen wird. Denn nur dann können Sie die Einteilung in diese Bereiche sowie die Behandlung der darin entstehenden Einnahmen und Ausgaben verstehen. Ihr Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen oder auch juristischen Personen (Gesellschaften), die gemeinsam einen durch Ihre Satzung festgelegten Zweck verfolgen. Der Verein bleibt auch dann bestehen, wenn die Personen im Verein (insbesondere der Vorstand) wechseln.

Ist Ihr Verein gemeinnützig tätig, kann er steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Hierzu beantragt er bei der Gründung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt. Die Anerkennung erfolgt schriftlich und wird regelmäßig von Ihrem Finanzamt geprüft, und zwar mindestens alle drei Jahre. Als gemeinnützig wiederum gilt ein Verein dann, wenn er diese drei Voraussetzungen erfüllt:

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