Achtung, Steuerhinterziehung: So gehen Sie vor, wenn steuerliche Sachverhalte nicht erklärt wurden
01.04.2021- 4 Voraussetzungen für den Tatbestand einer Steuer- hinterziehung
- Auf der Suche nach dem Täter: Wer ist für die Steuer- hinterziehung verantwortlich?
- Selbstanzeige beim Finanzamt: Auf diese Punkte kommt es an
- In diesen Fällen ist keine Selbstanzeige mehr möglich
- In diesen Fällen reicht eine Nacherklärung
- Das gehört in Ihren Berichtigungsantrag
- Entscheidungshilfe: Selbstanzeige oder Nachmeldung?
4 Voraussetzungen für den Tatbestand einer Steuerhinterziehung
Ärger mit dem Finanzamt steht Ihrem Verein ins Haus, wenn steuerliche Sachverhalte dem Fiskus gegenüber gar nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erklärt werden, obwohl Sie dazu eigentlich verpflichtet wären. Um die Relevanz und die Folgen solcher Versäumnisse einschätzen zu können, ist zunächst wichtig zu wissen, was das Finanzamt überhaupt als Steuerhinterziehung ansieht. Denn nicht alle steuerlich inkorrekten Vorgänge führen zu einer Steuerhinterziehung.
Überweisen Sie beispielsweise Ihre angemeldete Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt, liegt keine Steuerhinterziehung vor, obwohl das für Ihren Verein zuständige Finanzamt die Steuer nicht erhält. Für eine Steuerhinterziehung müssen vielmehr diese vier Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar alle:
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