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Achtung, Steuerhinterziehung: So gehen Sie vor, wenn steuerliche Sachverhalte nicht erklärt wurden

01.04.2021
Stellen Sie sich vor, Sie werden als neuer Vorstand eines Vereins gewählt und stellen fest, dass der vorherige Vorstand Ihnen ein Chaos bezüglich der steuerrelevanten Aufzeichnungen hinterlassen hat. Bei Sichtung der Unterlagen und Klärung der Zusammenhänge wird schnell klar, dass damit auch die ergangenen Steuerbescheide nicht richtig sein können. Was ist nun zu tun: Sollen bzw. dürfen Sie dies ignorieren? Oder sollten Sie umgehend den Kontakt zum Finanzamt suchen bzw. gar eine strafbefreiende Selbstanzeige machen? In jedem Fall spielt in diesem Zusammenhang auch die Frage eine Rolle, ob durch die gemachten Fehler der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Wann das der Fall ist und wie Sie in solchen Situationen richtig handeln, erfahren Sie in diesem Beitrag.

4 Voraussetzungen für den Tatbestand einer Steuerhinterziehung

Ärger mit dem Finanzamt steht Ihrem Verein ins Haus, wenn steuerliche Sachverhalte dem Fiskus gegenüber gar nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erklärt werden, obwohl Sie dazu eigentlich verpflichtet wären. Um die Relevanz und die Folgen solcher Versäumnisse einschätzen zu können, ist zunächst wichtig zu wissen, was das Finanzamt überhaupt als Steuerhinterziehung ansieht. Denn nicht alle steuerlich inkorrekten Vorgänge führen zu einer Steuerhinterziehung.

Überweisen Sie beispielsweise Ihre angemeldete Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt, liegt keine Steuerhinterziehung vor, obwohl das für Ihren Verein zuständige Finanzamt die Steuer nicht erhält. Für eine Steuerhinterziehung müssen vielmehr diese vier Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar alle:

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