Achtung, Steuerhinterziehung: So gehen Sie vor, wenn steuerliche Sachverhalte nicht erklärt wurden
01.04.2021
Stellen Sie sich vor, Sie werden als neuer Vorstand eines Vereins gewählt und stellen fest, dass der vorherige Vorstand Ihnen ein Chaos bezüglich der steuerrelevanten Aufzeichnungen hinterlassen hat. Bei Sichtung der Unterlagen und Klärung der Zusammenhänge wird schnell klar, dass damit auch die ergangenen Steuerbescheide nicht richtig sein können. Was ist nun zu tun: Sollen bzw. dürfen Sie dies ignorieren? Oder sollten Sie umgehend den Kontakt zum Finanzamt suchen bzw. gar eine strafbefreiende Selbstanzeige machen? In jedem Fall spielt in diesem Zusammenhang auch die Frage eine Rolle, ob durch die gemachten Fehler der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Wann das der Fall ist und wie Sie in solchen Situationen richtig handeln, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- 4 Voraussetzungen für den Tatbestand einer Steuer- hinterziehung
- Auf der Suche nach dem Täter: Wer ist für die Steuer- hinterziehung verantwortlich?
- Selbstanzeige beim Finanzamt: Auf diese Punkte kommt es an
- In diesen Fällen ist keine Selbstanzeige mehr möglich
- In diesen Fällen reicht eine Nacherklärung
- Das gehört in Ihren Berichtigungsantrag
- Entscheidungshilfe: Selbstanzeige oder Nachmeldung?
4 Voraussetzungen für den Tatbestand einer Steuerhinterziehung
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