Beste App Vereinswelt Logo

Steueränderungsgesetz 2025: Was die Bundesregierung ab Januar 2026 für Vereine plant

01.12.2025
Der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 enthält mehrere wichtige Anpassungen für gemeinnützige Vereine. Neben der Erhöhung der Einnahmengrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe werden die Regeln zur zeitnahen Mittelverwendung gelockert. Zudem wird der E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck anerkannt. Mit diesen Anpassungen setzt der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen zugunsten des Ehrenamts und reagiert auf langjährige Forderungen aus der Vereinspraxis. Damit Sie sich heute schon auf die möglichen Änderungen einstellen können, habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte und Auswirkungen zusammengestellt.

Mehr Anerkennung fürs Ehrenamt: Höhere steuerfreie Pauschalen ab 2026

Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland. Um diese Arbeit in Vereinen, Hilfsorganisationen, Kirchengemeinden und Initiativen gezielt zu stärken, plant die Bundesregierung mit dem Steueränderungsgesetz 2025 eine Anhebung der beiden zentralen steuerfreien Beträge nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale). Ab dem 1. Januar 2026 sollen gelten:

„Hallo, ich bin Vero – Ihr digitaler Vereinsassistent. Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert bei allen Fragen rund um Ihre Vereinswelt.“