Spenden bis 300 Euro: So weisen Verein und Spender Kleinspenden gegenüber dem Finanzamt nach
29.07.2025
Gerade kleine und mittlere Vereine erhalten häufig kleinere (Bar-)Spenden von Mitgliedern oder Freunden des Vereins. Die Gönner möchten diese Spenden häufig in ihrer persönlichen Steuererklärung von der Steuer absetzen. Damit dies möglich ist, müssen Sie als Verein den Eingang der Spende bestätigen. Grundsätzlich ist eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Vordruck erforderlich. Bei kleineren Spenden geht es auch anders. Was als Kleinspende gilt, wie Sie diese bescheinigen und wie Ihr Verein seinerseits vereinnahmte Kleinspenden dem Finanzamt gegenüber ordnungsgemäß nachweist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das versteht der Fiskus unter Kleinspenden
Wenn ein Verein eine Spende erhält und dieses Geld für seine steuerbegünstigten Zwecke verwendet, kann der Spender vom Verein eine Zuwendungsbestätigung über den gespendeten Betrag erhalten. Diese Bestätigung kann er zusammen mit seiner Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorlegen, um den Spendenbetrag steuermindernd anzusetzen. Für diese Zuwendungsbestätigungen – im Volksmund auch Spendenbescheinigungen genannt – gibt es amtliche Muster.
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